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Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz, Anteil, Bodenrichtwert

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    Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz, Anteil, Bodenrichtwert

    Hallo ihr Steuergenies,

    ich besitze mit meinem Bruder (Erbgemeinschaft) eine Wohnung in Bremen. Zu der Wohnung gehört eine Garagenstellplatz mit 9 m^2.

    nun meinen zwei Fragen, da ich Fehler im Grundsteuer Formular bekomme:

    Im Grundbucheintrag steht wir besitzen 134/100000 Anteile an dem Gebäude, die Wohnung ist im Flurstück xxx/xxx und die Garage in yyy/yy, daher habe ich zwei Einträge gemacht, nun muss ich bei jedem Eintrag, bei Frage 11, zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit angeben, schreibe ich bei beiden 134/100000 hin oder muss ich jetzt selber prozentual ausrechnen wie viel der 9 m^2 von der Gesamtfläche jetzt anteilig zur Wirtschaftlichen Einheit gehören (uff).

    Daraus ergibt sich auch die zweite Frage ob der zweite Bodenrichtwert für den Stellplatz der gleiche ist wie für die Wohnung, soll ich da dann auch zwei Flächen in Anlage Grundstück (GW2) eintragen?

    Beste Grüße!
    Zuletzt geändert von ElsterNoob2; 06.09.2022, 20:05. Grund: Typo

    #2
    Es gibt mehrere Möglichkeiten, die zutreffen können:

    1. Mit dem Garagenstellplatz ist ein eigener Miteigentumsanteil verbunden, der kann das Garagenflurstück oder auch beide Flurstücke
    betreffen, ist aber in aller Regel viel kleiner als der Miteigentumsanteil der Wohnung.

    2. Es gibt nur einen Miteigentumsanteil für Wohnung und Stellplatz zusammen, der aber beide Flurstück betrifft.

    Was im konkreten Fall zutrifft, steht im Grundbuch und auch im Notarvertrag, man muss es aber genau lesen.

    Wie bist du auf die 9 m² gekommen ? Wenn es nur einen Bodenrichtwert gibt, wird in GW2 addiert und dann abgerundet
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hey Charlie24,

      also im Grundbucheintrag steht wortwörtlich folgendes:

      134/100000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:

      Gemarkung … , Flur zzz
      und dann halt einmal:
      Flurstück xxx/xx, Gebäude und Freifläche Adresse, 64m^2 und Flurstück yyy/y, Gebäude und Freifläche nochmal die Adresse, 09m^2.

      verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 60 bezeichneten Kfz-Einstellplatz.

      sind die 9 Quadratmeter vielleicht was anderes?

      Das Gebäude erstreckt sich halt über einige Hausnummern, daher scheint die Tiefgarage (oder was auch immer das sein soll) einen anderes Flurstück zu sein.

      Hoffe das hilft weiter.

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        #4
        Einscannen und die Adressdaten und Flurstücksnummern unkenntlich machen, wäre wahrscheinlich noch hilfreicher.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          SCR-20220906-tv3.jpg

          Das wars leider auch schon :/

          Wie man sieht gleicher Flur, zwei verschiedene Flurstücke, gleiche Adresse, mit zwei verschiedenen Größen!

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            #6
            Die m²-Flächen der Flurstücke sind 2.764 und 209, das sind insgesamt 2.973 m².
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Achso, das erklärt einiges, danke!

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                #8
                Trotzdem bleibt jetzt die Frage was trage ich ein? Im GW1 wahrscheinlich beide Flurstücke jeweils einzeln? Und dann?

                Wenn ich jetzt 2764 m^2 * 134 / 100000 rechne dann kommt da 3,70376 m^2 raus und bei 209 m^2 * 134 / 100000 sind das 0,28006 m^2.
                Zuletzt geändert von ElsterNoob2; 06.09.2022, 22:49.

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