Hallo ihr Steuergenies,
ich besitze mit meinem Bruder (Erbgemeinschaft) eine Wohnung in Bremen. Zu der Wohnung gehört eine Garagenstellplatz mit 9 m^2.
nun meinen zwei Fragen, da ich Fehler im Grundsteuer Formular bekomme:
Im Grundbucheintrag steht wir besitzen 134/100000 Anteile an dem Gebäude, die Wohnung ist im Flurstück xxx/xxx und die Garage in yyy/yy, daher habe ich zwei Einträge gemacht, nun muss ich bei jedem Eintrag, bei Frage 11, zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit angeben, schreibe ich bei beiden 134/100000 hin oder muss ich jetzt selber prozentual ausrechnen wie viel der 9 m^2 von der Gesamtfläche jetzt anteilig zur Wirtschaftlichen Einheit gehören (uff).
Daraus ergibt sich auch die zweite Frage ob der zweite Bodenrichtwert für den Stellplatz der gleiche ist wie für die Wohnung, soll ich da dann auch zwei Flächen in Anlage Grundstück (GW2) eintragen?
Beste Grüße!
ich besitze mit meinem Bruder (Erbgemeinschaft) eine Wohnung in Bremen. Zu der Wohnung gehört eine Garagenstellplatz mit 9 m^2.
nun meinen zwei Fragen, da ich Fehler im Grundsteuer Formular bekomme:
Im Grundbucheintrag steht wir besitzen 134/100000 Anteile an dem Gebäude, die Wohnung ist im Flurstück xxx/xxx und die Garage in yyy/yy, daher habe ich zwei Einträge gemacht, nun muss ich bei jedem Eintrag, bei Frage 11, zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit angeben, schreibe ich bei beiden 134/100000 hin oder muss ich jetzt selber prozentual ausrechnen wie viel der 9 m^2 von der Gesamtfläche jetzt anteilig zur Wirtschaftlichen Einheit gehören (uff).
Daraus ergibt sich auch die zweite Frage ob der zweite Bodenrichtwert für den Stellplatz der gleiche ist wie für die Wohnung, soll ich da dann auch zwei Flächen in Anlage Grundstück (GW2) eintragen?
Beste Grüße!
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