Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie soll die Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit angegeben werden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie soll die Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit angegeben werden?

    Hallo zusammen,

    Laut Elster müssen wir für die Grundsteuererklärung den Flurstückdaten zweimal angeben. Einmal für die Wohnung und einmal für den Tiefgaragenstellplatz.
    Das bedeutet, die Gesamtsumme der Fläche des Grunds und Bodens wird 6.387 x 2 berechnet und beträgt 12774. Dieser Wert liegt mehr als 10.000.

    Deshalb brauchen wir die Werte der Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grunds und Bodens, die bebaut oder befestigt ist.
    Sollte man das 6.387 angeben, weil laut Bayern Atlas die Wohnbaufläche ist?

    Vielen Dank,
    Gaurav Abbi


    #2
    Die Aufteilung erfolgt nach deinem ME-Anteil für die Wohnung und den TG-Stellplatz (Anlage Grundstück Zeilen 6+9). In die Berechnung fließen dann nur die anteiligen Grundstücksanteile ein.

    Kommentar


      #3
      Die Flurstücksflächen sind für die 10.000 m² nicht relevant, bei Doppelerfassung ohnehin nicht. Du musst da keine Angaben machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X