Hallo zusammen,
Laut Elster müssen wir für die Grundsteuererklärung den Flurstückdaten zweimal angeben. Einmal für die Wohnung und einmal für den Tiefgaragenstellplatz.
Das bedeutet, die Gesamtsumme der Fläche des Grunds und Bodens wird 6.387 x 2 berechnet und beträgt 12774. Dieser Wert liegt mehr als 10.000.
Deshalb brauchen wir die Werte der Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grunds und Bodens, die bebaut oder befestigt ist.
Sollte man das 6.387 angeben, weil laut Bayern Atlas die Wohnbaufläche ist?
Vielen Dank,
Gaurav Abbi
Laut Elster müssen wir für die Grundsteuererklärung den Flurstückdaten zweimal angeben. Einmal für die Wohnung und einmal für den Tiefgaragenstellplatz.
Das bedeutet, die Gesamtsumme der Fläche des Grunds und Bodens wird 6.387 x 2 berechnet und beträgt 12774. Dieser Wert liegt mehr als 10.000.
Deshalb brauchen wir die Werte der Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grunds und Bodens, die bebaut oder befestigt ist.
Sollte man das 6.387 angeben, weil laut Bayern Atlas die Wohnbaufläche ist?
Vielen Dank,
Gaurav Abbi
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