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Grundsteuerbescheid, Angaben zu Eigentümer/ Beteiligten , Eigentumsverhältnisse

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    Grundsteuerbescheid, Angaben zu Eigentümer/ Beteiligten , Eigentumsverhältnisse

    Guten Morgen !
    Ich wohne in Rheinland-Pfalz und besitze auch dort eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Das Haus, indem sich die Eigentumswohnung befindet, hat noch 4 weitere Wohnungen mit anderen Eigentümer.
    Was muss ich bei - Angaben zu Eigentümer/ Beteiligten - angeben ? Ich habe einen Anteil daran. Dann ist es doch richtig, wenn ich „Bruchteilsgemeinschaft“ angebe, oder ?
    Und wenn ja, dann ist das richtig, dass ich die anderen 4 Eigentümer auch mit Namen angeben muss ?

    Ach herje, ist das alles kompliziert…..
    Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Liebe Grüße

    #2
    Du machst die Erklärung für Deine Wohnung. Die Eigentümer der anderen Wohnungen tauchen dort nicht auf

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      #3
      Und die Grundstücksart ist Wohneigentum.

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        #4
        Danke erst mal an L. E. Fant. Ja, das habe ich jetzt gestern auch gehört. Mir wurde von einem Steuerberater geraten, dass ich nicht die komplette amtliche Fläche angebe, sondern meinen Anteil , ich habe 13,66, berechne. Somit müsste ich dann 136 Quadratmeter angeben. Dies habe ich jetzt auch in Elster getan, doch er verlangt jetzt einen Zähler und Nenner….den hätte ich doch dann gar nicht. Oder muss ich dann Zähler 1 und Nenner 1 eintragen ?

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          #5
          Mir wurde von einem Steuerberater geraten, dass ich nicht die komplette amtliche Fläche angebe.
          Beim Flurstück in GW1 musst du natürlich die gesamte amtliche Fläche eintragen. Hier findest du Tabellenbeispiele,

          wie man Wohnungseigentum erfassen und den eigenen Anteil am Grund und Boden berechnen muss: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke, Charlie 24, das habe ich nicht gemacht. Wenn man in GW 1 die gesamt Fläche angibt, dann muss man ja auch den Zähler und Nenner, also auch den Anteil angeben . Sonst wäre ja die gesamte Fläche mein Eigentum, was nicht so wäre.
            Und dann , wenn man das so mit dem Anteil angibt, wird es etwas kompliziert…..

            Ich habe jetzt noch nichts abgeschickt, aber ich habe ja nicht gelogen. Habe meinen prozentualen Anteil als Fläche aufgeschrieben.
            Was meinst du, Charlie ?

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              #7
              Wenn man in GW 1 die gesamt Fläche angibt, dann muss man ja auch den Zähler und Nenner, also auch den Anteil angeben .
              Ja natürlich ! Daran ist doch nichts kompliziert. Wie man den oder die Werte für die Zeile 4 von GW2 ermittelt, ist hier beschrieben:

              https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg

              Ich habe jetzt noch nichts abgeschickt, ...
              Das lässt sich auch nicht abschicken.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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