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Entwurf Grundsteuer wird gelöscht

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    Entwurf Grundsteuer wird gelöscht

    Moin, in 28 Tagen wird mein Entwurf zur Grundsteuer gelöscht schreibt Elster, ich solle den Entwurf öffnen und erneut abspeichern, haha, ich bin ja fast jeden Tag mit dem Mist beschäftigt und speicher jedes mal

    #2
    ich solle den Entwurf öffnen und erneut abspeichern, haha, ich bin ja fast jeden Tag mit dem Mist beschäftigt und speicher jedes mal
    Wahrscheinlich gibt es noch einen älteren Entwurf. Schau mal unter Meine Formulare > Entwürfe nach.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei "Meine Formulare" habe ich sechs Entwürfe woraus ich schließe, daß jedes mal nach Beendigung und nach dem abspeichern ein neuer Entwurf angelegt wird. Übrigens : Ich habe jetzt drei mal eine Aufforderung bekommen zu öffnen und abzuspeichern, sonst wird gelöscht.Meine Idee wäre nun, die älteren Entwürfe einfach selbst zu löschen, ratsam?

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        #4
        Weg mit dem Schaden, nimmt nur Platz in Anspruch.

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          #5
          Ja, wenn Du die Entwürfe nicht brauchst, dann kannst Du die Übersichtlichkeit deutlich verbessern, indem Du diese löschst.

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            #6
            ... daß jedes mal nach Beendigung und nach dem abspeichern ein neuer Entwurf angelegt wird.
            Diese Schlussfolgerung ist sicher falsch. Ein neuer Entwurf wird nur dann angelegt, wenn man entweder selbst ein neues Formular

            startet oder für den Fall, dass man nach 30 Minuten Inaktivität automatisch ausgeloggt wird, beim erneuten Login das Angebot annimmt,

            den zwischengespeicherten Entwurf zu behalten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich denke letzeres trifft zu, ich bin mehrfach autom. ausgeloggt worden, warum, weil ich ständig nach Lösungen suche. Was tun? In der Meldung von Elster steht nicht welches Formular nun gelöscht wird. Was passiert eigentlich wenn ich das Formular trotz Fehler versende? In der Meldung steht : Sie können das Formular trotz vorhandener Hinweise versenden. Ich habe "nur" noch zwei Fehlermeldungen : Angaben zum Grund und Boden > Fläche des Grundstücks und Bodenrichtwert,sowie Gemarkung > Fläche und > Zähler, Nenner. Ich verstehe den ganzen Quatsch nicht mehr, ich mache mit Elster meine gesamten Steuerklärungen, ohne Probleme und ohne Gefahr für einen Herzinfarkt. Wenn sich jetzt nicht was entscheidendes ändert, sei es Verlängerung der Abgabe oder eine Vereinfachung gebe ich auf.

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                #8
                Eine Verlängerung der Abgabefrist wird dir nicht helfen. Du bist ja schon weit. Nenne deine Daten und Fehlermeldungen, dann kann dir hier geholfen werden. Welches Bundesland, welche Grundstücksart?

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                  #9
                  Zitat von HP Beitrag anzeigen
                  .... In der Meldung steht : Sie können das Formular trotz vorhandener Hinweise versenden. Ich habe "nur" noch zwei Fehlermeldungen : Angaben zum Grund und Boden > Fläche des Grundstücks und Bodenrichtwert,sowie Gemarkung > Fläche und > Zähler, Nenner.....
                  Hallo HP,
                  eigentlich hast du keine Fehler mehr, wenn die Meldung mit den Hinweisen gelb markiert kommt. Fehler die das Absenden verhindern sind rot markiert.
                  Wenn es beim Flurstück um Zähler und Nenner geht trägst du nur einen Nenner ein, wenn das Flurstück lt. Grundbuch zweistellig ist -> Bsp. Flurstück 68/8 -> Zähler 68, Nenner 8.

                  Tschüß

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                    #10
                    eigentlich hast du keine Fehler mehr, wenn die Meldung mit den Hinweisen gelb markiert kommt.
                    Meiner Meinung nach stimmen Zähler und Nenner in seinem Fall nach wie vor nicht. Es geht um eine von drei Eigentumswohnungen

                    und @HP hat mit 1/30-stel experimentiert. Ich bin selbst auch darüber gestolpert. https://forum.elster.de/anwenderforu...undst%C3%BCcks
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Wer eine Mitteilung über die bevorstehende Löschung bekommt, der kann sich ja regelrecht glücklich schätzen.
                      In meinen Entwürfen wurde EIN Entwurf OHNE Mitteilung gelöscht, der 87 Flurstücke enthielt. So eine bodenlose Frechheit.
                      Ich bin stinksauer. Mehrere Tage Arbeit für die Katz.

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                        #12
                        Hallo allseits,
                        Finde keinen Platz zum Thema "Spekulationspreis" von Grundstücken in Mecklenburg/Vorpommern.
                        Der Wert unseres Grundstücks ist statt auf realistische 220,- €, auf 370,- € festgelegt worden und trifft am Ende nur die Mieter des Hauses jetzt um das 3,5fache.
                        In unmittelbarer Umgebung liegen jetzt Grundstücke für 220,- €/pro qm brach und werden auch durch die Vervierfachung der Bauzinsen in absehbarer Zeit nicht bebaut.
                        Vielen Dank für Hinweise ob hier eine Beschwerde möglich ist.
                        Zuletzt geändert von Uddi74; 07.12.2022, 14:31.

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                          #13
                          Im Anwenderforum bist du mit deinem Anliegen falsch. Wenn du die vom Gutachterausschuss festgestellten Bodenrichtwerte für überhöht hältst,

                          musst du gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts Einspruch einlegen. Das Ganze ist nicht trivial, da die Gutachterausschüsse unabhängig

                          sind, was die gerichtliche Überprüfung der festgestellten Werte einschränkt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            An Charlie24,
                            Vielen Dank, es ist ein Skandal, dass Mieter eines Gebäudes einen Spekulationspreis bezahlen müssen der jeglicher Grundlage entbehrt.

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                              #15
                              Die Sache ist nicht so trivial.
                              Der Vermieter zahlt als Erster den Spekulatiospreis, von dem er nichts hat, weil er in der Regel nicht verkaufen will.
                              Wer ist "Nutzer"?
                              In meinen Augen der Mieter.
                              Von daher ist es auch gerechtfertigt, dass er die Grundsteuer trägt.
                              Dass dies zu einer ideologischen Frage geworden ist, ist für mich nicht nachvollziehbar.

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