in der Anleitung zu GW2 steht explizit, dass die Fläche des TG Stellplatzes NICHT zur Fläche der Wohnung addiert werden muss
Das interpretierst nur Du da hinein.
Der Satz
Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1).
hat mit dem vorherigen Satz
"Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m2 ein."
überhaupt nichts mehr zu tun.
Er besagt lediglich, dass in den weiteren Angaben auf GW2 bei Tiefgaragenstellplätzen die Angabe der Anzahl ausreicht und deren Fläche nicht ausgemessen und angegeben werden muss (Hintergrund: da wird eine pauschale Fläche angesetzt).
Das hat aber wie gesagt überhaupt nichts mit dem Miteigentumsanteil am Grund und Boden zu tun!
Gruß
Sepp

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