Hallo ins Forum,
wie einige andere brüte ich derzeit über die richtige Zuordnung eines sog. Dreiseitenhofes (Gebäude nehmen 3 Seiten eines rechteckigen Hofes ein, https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiseithof ) in der Grundsteuererklärung.
Bekannte Daten:
Nun einige Fragen:
Vielen Dank für Eure Einschätzung und Unterstützung
Gerald
2022-09-09_Boris.png
wie einige andere brüte ich derzeit über die richtige Zuordnung eines sog. Dreiseitenhofes (Gebäude nehmen 3 Seiten eines rechteckigen Hofes ein, https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiseithof ) in der Grundsteuererklärung.
Bekannte Daten:
- Grundstück ca. 360qm
- Wohnhaus mit Grundfläche von ca. 66qm
- Scheune, Grundfläche ca. 123qm mit teilw. Unterkellerung, ca. 36qm der Fläche für Pkw-Abstellung nutzbar
- Stall ca. 48qm
- Schuppen ca. 16qm
- landwirtschaftlicher Betrieb ("Hofstelle") wurde vor mehr als 50 Jahren aufgegeben
- für einen Überblick siehe beigefügtes Bild aus dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS
- Das Wohnhaus ist sanierungsbedürftig und nicht bewohnt.
- Im Stall befinden sich Heizöltanks aus einer einstigen Öl-Zentralversorgung und ein paar verbliebene Hand-Gartengeräte/Kleinkram.
- Von der Scheune wurde ein kleiner Bereich als Brennholz- und Brikettlager für Kohleöfen genutzt, ein weiterer Teil zur Abstellung eines Pkw ohne sparate Umhausung. Die übrige Fläche ist teilweise mit Altholz zugestellt, Keller recht niedrig (halbrund, ca. 1,70m Scheitelhöhe) und ungenutzt.
- Der Schuppen ist leer.
- Derzeit wird für das gesamte Ensemble neben Grundsteuer B auch noch Grundsteuer A für dem gleichen Steuerschuldner gehörende, verpachtete Stückländerei erhoben. Für das Grundstück und die Stückländereien wurden separate, numerisch zusammenhängende Aktenzeigen vergeben.
Nun einige Fragen:
- Fläche der Heizöltanks + Zuwegung (technische Fläche + Verkehrswege) von der Stallfläche abziehen und als Nebenfläche angeben?
- Pkw-Abstellfläche (Garage) sowie Fläche der Brennholz- und Brikettlagerung + Zuwegung von der Scheunenfläche abziehen und als weitere Nebenfläche angeben?
- Schuppen komplett als Nebenfläche angeben?
- verbliebene Nebenflächen summieren und die pauschalen 30qm einmal davon abziehen oder zählt dieser pauschalisierte Abzug je Gebäude, d.h. der Schuppen bliebe ohne Berücksichtigung, der Stall mit einem kleinen verbleibenden Rest und die Scheune mit ca. der Hälfte der Grundfläche?
- Wäre es ratsam die gesamten Nebengebäue soweit leerzuräumen und in Verbindung mit der vorhandenen Stückländerei als "Land- und forstwirtschaftliches Vermögen" (sog. Hofstelle) anzugeben und damit ggf. Steuer zu sparen? Was passiert bei einem Abriß und Aufbau bzw. Ausbau der Nebengebäude als Wohngebäude? Wird dann neu bemessen?
(Mit der derzeitigen, o.g. Nutzung als Lagerstätte wird diese Vermögensdeklaration ggf. schon zunichte gemacht, siehe erste Frage unter https://www.lfst-rlp.de/unsere-theme...rundsteuer-luf:... Auch vorübergehend nicht genutzte oder brachliegende Flächen sowie leerstehende Wirtschaftsgebäude stellen weiterhin land- und forstwirtschaftliches Vermögen dar, soweit sie nicht dauerhaft für andere (private) Zwecke (z. B. Stell- bzw. Lagerplatz für private Gegenstände wie Pkw, Brennholz und sonstige Geräte) verwendet werden. ...
Vielen Dank für Eure Einschätzung und Unterstützung
Gerald
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