HILFE!!!!! Grundsteuererklärung Sachsen. Ich muss eine Erklärung für die landwirtschaftliche Nutzung für ein Flurstück machen. Das Flurstück ist 19.020 m² groß. Die Erbengemeinschaft hat aber nur 7.920 m² von dem Flurstück. Es kommt natürlich immer der Fehler "Das Verhältnis von Ertragsmesszahl zur Fläche ist unplausibel." Was muss ich tun; ich bin am verzweifeln... :-(
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Grundsteuer - Ertragsmesszahl nicht plausibel
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Das Flurstück ist 19.020 m² groß. Die Erbengemeinschaft hat aber nur 7.920 m² von dem Flurstück.
Ich werde den Titel des Themas ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Also ich muss nur die Erklärung für die Erbengemeinschaft machen. Es tut mir leid, wenn ich mich unglücklich ausdrücke...
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Nochmal zum Verständnis: Normalerweise ist man nach Bruchteilen an einem Flurstück beteiligt, aus denen sich zwar rechnerisch m²-Anteile
ermitteln lassen, aber in der Natur ist der Anteil ja nicht bestimmbar. Nach meiner Erfahrung ist es ungewöhnlich, dass ein Flurstück mit
19020 m² in mehrere wirtschaftliche Einheiten (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) zerlegt sein soll. Wenn das so ist, dann muss man
auch die Ertragsmesszahl auf den Anteil herunter rechnen, also nur 41,64% eintragen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Gast
Vielen lieben Dank!!! Leider ist es hier nicht ungewöhnlich, dass ein Flurstück in mehrere Einheiten zerlegt ist. Ich habe dies nun prozentual runtergerechnet und eingegeben und die Fehlermeldung ist weg. Ihre Antwort ist auch gut nachvollziehbar. Besten Dank!
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