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Grundsteuer Niedersachsen - Gemeinschaftliches Grundstück

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    Grundsteuer Niedersachsen - Gemeinschaftliches Grundstück

    Hallo

    Meine Schwester und Ihr Mann haben bei meinen Eltern angebaut. Im Grundbuch wurden meine Eltern je zu 1/4 eingetragen und meine Schwester/Schwager je zu 1/4 eingetragen.
    Die Wohneinheiten, gehören den beiden Parteien aber getrennt (Hausnummer 3 und 3a)
    Beide Parteien haben eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung bekommen.
    Müssen beide Parteien unabhängig voneinander alle Gründstückseigentümer mit dem jeweiligen Anteil angeben? (Bruchteilsgemeinschaft?
    Finde ich etwas komisch, da meine Eltern dazu ja auch die SteuerIDs meiner Schwester/Schwagers angeben müssten.
    Fällt das dann nicht unter Datenschutz?

    #2
    Müssen beide Parteien unabhängig voneinander alle Gründstückseigentümer mit dem jeweiligen Anteil angeben?
    Wenn das Wohnungseigentum ist und so sieht es aus, muss jeder nur seinen Anteil erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie 24

      Danke für deine schnelle Antwort. Wenn ich dich richtig verstehe geben meine Eltern eine eigene Erklärung als Ehegatten ab und nicht als Bruchteilsgemeinschaft.


      Bei der Grundstücksgröße geben Sie dann die Gesamtfläche (785qm) an.

      Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil wäre dann doch 1/2.


      Bei den Angaben zu dem Anteil am Grundstück geben Sie jeweils 1/4 an.


      Das gleiche würden dann auch meine Schwester und Schwager so einreichen.


      Hoffe ich habe das so richtig verstanden

      Vielen Dank




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        #4
        Bei den Angaben zu dem Anteil am Grundstück geben Sie jeweils 1/4 an.
        Nein, bezogen auf das jeweilige Wohnungseigentum gehört jedem Ehegatten die Hälfte, also auch hier Zähler 1 und Nenner 2.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank Charlie24. du hast mir sehr weitergeholfen. Schöne Grüße uwesydney

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