Hallo
Meine Schwester und Ihr Mann haben bei meinen Eltern angebaut. Im Grundbuch wurden meine Eltern je zu 1/4 eingetragen und meine Schwester/Schwager je zu 1/4 eingetragen.
Die Wohneinheiten, gehören den beiden Parteien aber getrennt (Hausnummer 3 und 3a)
Beide Parteien haben eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung bekommen.
Müssen beide Parteien unabhängig voneinander alle Gründstückseigentümer mit dem jeweiligen Anteil angeben? (Bruchteilsgemeinschaft?
Finde ich etwas komisch, da meine Eltern dazu ja auch die SteuerIDs meiner Schwester/Schwagers angeben müssten.
Fällt das dann nicht unter Datenschutz?
Meine Schwester und Ihr Mann haben bei meinen Eltern angebaut. Im Grundbuch wurden meine Eltern je zu 1/4 eingetragen und meine Schwester/Schwager je zu 1/4 eingetragen.
Die Wohneinheiten, gehören den beiden Parteien aber getrennt (Hausnummer 3 und 3a)
Beide Parteien haben eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung bekommen.
Müssen beide Parteien unabhängig voneinander alle Gründstückseigentümer mit dem jeweiligen Anteil angeben? (Bruchteilsgemeinschaft?
Finde ich etwas komisch, da meine Eltern dazu ja auch die SteuerIDs meiner Schwester/Schwagers angeben müssten.
Fällt das dann nicht unter Datenschutz?
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