Hallo,
leider komme ich überhaupt nicht klar mit dem Ganzen hier. Habe auf der Ausfüllhilfe für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerte4s für das Grundvermögen zwei Angaben für das gleiche Objekt bzw. einmal die Wohnung und einmal die Garage. Dies habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 3 jeweils gesondert aufgeführt. Bei der Prüfung erhalte ich jetzt immer die folgende Bemwerkung:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Mögliche Fehlerquellen
leider komme ich überhaupt nicht klar mit dem Ganzen hier. Habe auf der Ausfüllhilfe für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerte4s für das Grundvermögen zwei Angaben für das gleiche Objekt bzw. einmal die Wohnung und einmal die Garage. Dies habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 3 jeweils gesondert aufgeführt. Bei der Prüfung erhalte ich jetzt immer die folgende Bemwerkung:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Mögliche Fehlerquellen
- Anlage Grundstück (GW2)
- 4 - Angaben zum Grund und Boden
- Hauptvordruck (GW1)
- 1 - Angaben zur Feststellung
- Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
- Gemarkung beziehungsweise Flurstück (2. Eintrag)
- Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)
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