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Eigentumswohnung mit 6 verschiedenen Flurstücken

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    Eigentumswohnung mit 6 verschiedenen Flurstücken

    Hallo zusammen,

    ich bin dabei wie jeder andere auch diese Grundsteuern über mein Elster zu erstellen.

    Nun habe ich eine Eigentumswohnung mit 6 Einträgen in 2 verschiedenen Flur Stücken ( 3+4 in meinem Beispiel) und auch unterschiedlichen Werten in der Fläche. Der Bodenrichtwert ist immer gleich über alle Flurstücke.

    Wie bilde ich dies nun in dem Formular auf Elster ab?

    Ich bin nun im Hauptvordruck GW1 unter Punkt 3. nehme ich jede einzelne Germarkung auf, also in Summe dann 6 oder kann ich die 2 Flurstücke auch addieren ?

    Dann der Eintrag innerhalb einer Gemarkung. Woher kommt der Wert für: -> Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
    Nenner ?

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    VG,

    #2
    Ich bin nun im Hauptvordruck GW1 unter Punkt 3. nehme ich jede einzelne Germarkung auf, also in Summe dann 6 oder kann ich die 2 Flurstücke auch addieren ?
    Man erfasst alle Flurstücke einzeln.

    Woher kommt der Wert für: -> Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner ?
    Der bzw. die mit dem Sondereigentum jeweils verbundenen Miteigentumsanteile an den Flurstücken stehen im notariellen Kaufvertrag

    und natürlich auch im Grundbuch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wow! Super für die schnelle Rückmeldung.

      Bei "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen", ist dies dann immer "1 - erste Fläche"

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        #4
        ... ist dies dann immer "1 - erste Fläche"
        Da nach deinen Angaben für alle Flurstücke der gleiche Bodenrichtwert gilt, ist das in deinem Fall immer 1 - erste Fläche, das ist richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wenn ich jetzt in den Kaufvertrag schaue, habe ich tatsächlich einen Fehler entdeckt und andere Flurstück: im Zähler und in der Fläche in m² gefunden. Habe die aus dem Kaufvertrag übernommen, richtig oder ?


          Und jetzt habe ich bei GW2 4 - Angaben zum Grund und Boden Fläche des Grundstückes ein Fehler.
          Dort trage ich nur einmalig die m² Zahl meiner Wohnungsfläche ein oder wieder die Flächen aus der Gemarkung. Also wieder 6 Zeilen ?

          Und errechne ich den Bodenrichtwert selber oder übernehme ich den aus dem Schreiben ?

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            #6
            Meiner Fehlermeldung : Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

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              #7
              Dort trage ich nur einmalig die m² Zahl meiner Wohnungsfläche ein oder wieder die Flächen aus der Gemarkung. Also wieder 6 Zeilen ?
              Nein und Nein ! Du musst den m²-Anteil am Grund und Boden ermitteln. Wie man vorgehen muss, ist aus den Tabellenbeispielen hier ersichtlich:

              https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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