Guten Abend,
die Erbengemeinschaft ist mittlerweile auseinandergesetzt und einer der Erben besitzt seit August das Grundstück alleine. Muss die Grundsteuererklärung dennoch in der nicht mehr gültigen Form der Erbengemeinschaft abgegeben werden? Vielen Dank im Voraus.
die Erbengemeinschaft ist mittlerweile auseinandergesetzt und einer der Erben besitzt seit August das Grundstück alleine. Muss die Grundsteuererklärung dennoch in der nicht mehr gültigen Form der Erbengemeinschaft abgegeben werden? Vielen Dank im Voraus.
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