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Erbengemeinschaft - neuer Besitzer

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    Erbengemeinschaft - neuer Besitzer

    Guten Abend,
    die Erbengemeinschaft ist mittlerweile auseinandergesetzt und einer der Erben besitzt seit August das Grundstück alleine. Muss die Grundsteuererklärung dennoch in der nicht mehr gültigen Form der Erbengemeinschaft abgegeben werden? Vielen Dank im Voraus.

    #2
    August welches Jahres? Ausschlaggebend für die Grundsteuererklärung ist der 1. Januar 2022!

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      #3
      Muss die Grundsteuererklärung dennoch in der nicht mehr gültigen Form der Erbengemeinschaft abgegeben werden?
      Maßgeblich sind die Verhältnisse am 01.01.2022. Die Zurechnungsfortschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgt erst zum 01.01.2023.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke, habe ich fast befürchtet. Sinnloser Mehraufwand. Danke für die schnelle Rückmeldung.

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          #5
          Sinnloser Mehraufwand.
          Das ist doch schnell gemacht. Lasst die Erklärung doch den Erben machen, der das Haus im Zuge der Auseinandersetzung übernommen hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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