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Grundsteuererkl. BY, 2Häuser auf Grundstück 2Flurstücke, Anteil berechnen?

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    Grundsteuererkl. BY, 2Häuser auf Grundstück 2Flurstücke, Anteil berechnen?

    Ich habe Fragen zur Anlage Grundstück Zeile 6 und 9 bzw ZIffer 17 und 18 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler bzw Nenner".
    Unser Grundstück besteht aus 2 Flurstücken. Das Wohnhaus steht auf beiden Flurstücken. Insofern eigentlich kein Problem beim Ausfüllen des Formulars.
    Auf dem größeren Flurstück der beiden Flurstücke steht noch ein kleines Häuschen (44qm Wohnfläche), das vom Vorbesitzer für die Großeltern dazu gebaut wurde.
    Das Wohnhaus und das kl. Haus hat jeweils eine eigene Hausnummer, einen eigenen Einheitswertbescheid mit Aktenzeichen (Art Einfamilienhaus), bildet also jeweils eine eigene wirtschaftliche Einheit und daher muss ich wohl 2 Grundsteuererklärungen mit je einer Anlage Grundstück ausfüllen. Korrekt? In der Anlage Grundstück für das Wohnhaus sind dann beide Flurstücke aufzulisten und für das Häuschen nur das eine Flurstück.

    Wie berechne ich nun den zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil?
    Die Aufteilung muss doch nur für das größere Flurstück vorgenommen werden auf dem beide Häuser stehen, korrekt? Kann man selber festlegen, wie groß der Anteil sein soll? Also lege ich z.B. fest, dass z.B. 1/5 der Flurstücksfläche zum kl. Haus gehört?
    Angenommen das größere Flurstück wäre 500qm groß, wäre dann die Angabe im Formular für das Häuschen mit 100,00000 im Zähler und 500 im Nenner richtig und für das Wohnhaus 400,00000 im Zähler und 500 im Nenner? Ich habe keine Ahnung wie hier vorzugehen ist.

    Und für das andere Flurstück auf dem nur das Wohnhaus anteilig steht wäre dann die Angabe 1,00000 im Zähler und 1 im Nenner richtig?

    Mit den Eigentumsanteilen der Ehegatten haben diese Anteile ja nichts zu tun? Die stehen ja im anderen Formular.

    Und ganz unabhängig davon, wenn das kl. Haus nun anders als früher vom Vorbesitzer genutzt wird, also konkret für familiäre Hobbys und somit als Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, wäre es dann nicht auch möglich und sinnvoll aus zwei wirtschaftlichen Einheiten eine zu machen?

    Danke vorab für die Hilfe.

    #2
    Leider hat bisher niemand auf meine Frage geantwortet.
    Wie muss ich den jeweiligen Anteil von 2 wirtschaftlichen Einheiten (Einfamilienhaus) auf einem Flurstück berechnen und in der jeweiligen Anlage Grundstück angeben. Beispiel s. oben. Danke

    Kommentar


      #3
      ... und daher muss ich wohl 2 Grundsteuererklärungen mit je einer Anlage Grundstück ausfüllen. Korrekt?
      So ist das ! Bei der Vielzahl von Anfragen, die hier momentan gestellt werden, wird schon mal eine Anfrage übersehen.

      Wie du das größere Flurstück auf die beiden Einheiten verteilst, musst du anhand der örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden.

      Da in Bayern jeder m² einheitlich mit 0,04 € in die Berechnung einfließt, spielt es keine Rolle, ob dem kleinen Haus da jetzt 1/5 oder

      2/5 des größeren Flurstücks zugeordnet werden. Bei dem kleineren Flurstück, das teilweise mit dem größeren Haus überbaut ist, sind

      1 und 1 als Zähler und Nenner korrekt. Die Nachkommastellen mit 0-Werten können im Übrigen entfallen.

      Eine Zusammenlegung der beiden Häuser zu nur einer wirtschaftlichen Einheit hat auf den Grundsteuerwert insgesamt nur dann Einfluss,

      wenn die Räume im kleinen Haus nicht mehr als Wohnfläche gewertet werden würden und man für die Nutzflächen 30 m² abziehen dürfte.

      Das setzt die Einstufung als untergeordnetes Nebengebäude voraus. Aus der Ferne lässt sich das nicht beurteilen.

      Mit den Eigentumsverhältnissen haben die Angaben in Zeile 6 der Anlage Grundstück nichts zu tun, das siehst du richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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