Ich habe Fragen zur Anlage Grundstück Zeile 6 und 9 bzw ZIffer 17 und 18 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler bzw Nenner".
Unser Grundstück besteht aus 2 Flurstücken. Das Wohnhaus steht auf beiden Flurstücken. Insofern eigentlich kein Problem beim Ausfüllen des Formulars.
Auf dem größeren Flurstück der beiden Flurstücke steht noch ein kleines Häuschen (44qm Wohnfläche), das vom Vorbesitzer für die Großeltern dazu gebaut wurde.
Das Wohnhaus und das kl. Haus hat jeweils eine eigene Hausnummer, einen eigenen Einheitswertbescheid mit Aktenzeichen (Art Einfamilienhaus), bildet also jeweils eine eigene wirtschaftliche Einheit und daher muss ich wohl 2 Grundsteuererklärungen mit je einer Anlage Grundstück ausfüllen. Korrekt? In der Anlage Grundstück für das Wohnhaus sind dann beide Flurstücke aufzulisten und für das Häuschen nur das eine Flurstück.
Wie berechne ich nun den zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil?
Die Aufteilung muss doch nur für das größere Flurstück vorgenommen werden auf dem beide Häuser stehen, korrekt? Kann man selber festlegen, wie groß der Anteil sein soll? Also lege ich z.B. fest, dass z.B. 1/5 der Flurstücksfläche zum kl. Haus gehört?
Angenommen das größere Flurstück wäre 500qm groß, wäre dann die Angabe im Formular für das Häuschen mit 100,00000 im Zähler und 500 im Nenner richtig und für das Wohnhaus 400,00000 im Zähler und 500 im Nenner? Ich habe keine Ahnung wie hier vorzugehen ist.
Und für das andere Flurstück auf dem nur das Wohnhaus anteilig steht wäre dann die Angabe 1,00000 im Zähler und 1 im Nenner richtig?
Mit den Eigentumsanteilen der Ehegatten haben diese Anteile ja nichts zu tun? Die stehen ja im anderen Formular.
Und ganz unabhängig davon, wenn das kl. Haus nun anders als früher vom Vorbesitzer genutzt wird, also konkret für familiäre Hobbys und somit als Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, wäre es dann nicht auch möglich und sinnvoll aus zwei wirtschaftlichen Einheiten eine zu machen?
Danke vorab für die Hilfe.
Unser Grundstück besteht aus 2 Flurstücken. Das Wohnhaus steht auf beiden Flurstücken. Insofern eigentlich kein Problem beim Ausfüllen des Formulars.
Auf dem größeren Flurstück der beiden Flurstücke steht noch ein kleines Häuschen (44qm Wohnfläche), das vom Vorbesitzer für die Großeltern dazu gebaut wurde.
Das Wohnhaus und das kl. Haus hat jeweils eine eigene Hausnummer, einen eigenen Einheitswertbescheid mit Aktenzeichen (Art Einfamilienhaus), bildet also jeweils eine eigene wirtschaftliche Einheit und daher muss ich wohl 2 Grundsteuererklärungen mit je einer Anlage Grundstück ausfüllen. Korrekt? In der Anlage Grundstück für das Wohnhaus sind dann beide Flurstücke aufzulisten und für das Häuschen nur das eine Flurstück.
Wie berechne ich nun den zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil?
Die Aufteilung muss doch nur für das größere Flurstück vorgenommen werden auf dem beide Häuser stehen, korrekt? Kann man selber festlegen, wie groß der Anteil sein soll? Also lege ich z.B. fest, dass z.B. 1/5 der Flurstücksfläche zum kl. Haus gehört?
Angenommen das größere Flurstück wäre 500qm groß, wäre dann die Angabe im Formular für das Häuschen mit 100,00000 im Zähler und 500 im Nenner richtig und für das Wohnhaus 400,00000 im Zähler und 500 im Nenner? Ich habe keine Ahnung wie hier vorzugehen ist.
Und für das andere Flurstück auf dem nur das Wohnhaus anteilig steht wäre dann die Angabe 1,00000 im Zähler und 1 im Nenner richtig?
Mit den Eigentumsanteilen der Ehegatten haben diese Anteile ja nichts zu tun? Die stehen ja im anderen Formular.
Und ganz unabhängig davon, wenn das kl. Haus nun anders als früher vom Vorbesitzer genutzt wird, also konkret für familiäre Hobbys und somit als Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, wäre es dann nicht auch möglich und sinnvoll aus zwei wirtschaftlichen Einheiten eine zu machen?
Danke vorab für die Hilfe.
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