Hallo,
ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung für NRW. Ich habe eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz. Diese liegen auf drei Flurstücken mit dem gleichen Bodenwert.
Alle drei Flurstücke habe ich einmal für die Eigentumswohnung eingegeben und dann noch einmal für den Tiefgaragenstellplatz bei den Gemarkungen und Flurstücken. Bei der Berechnung
(4. Grund und Boden) habe ich die Quadratmeter der Flurstücke addiert ( 128 + 658 + 1905 = 2691 ), ebenso die Eigentumsanteile ( 2900/100.000 + 1/100.000 = 2901/100.000 ) und dann die Fläche des Grundstücks berechnet.
2691 / 100.000 X 2901 = 78,06
Kann ich dies so machen?
Bei der Prüfung gab es keine Fehlermeldung.
LG Kiana
ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung für NRW. Ich habe eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz. Diese liegen auf drei Flurstücken mit dem gleichen Bodenwert.
Alle drei Flurstücke habe ich einmal für die Eigentumswohnung eingegeben und dann noch einmal für den Tiefgaragenstellplatz bei den Gemarkungen und Flurstücken. Bei der Berechnung
(4. Grund und Boden) habe ich die Quadratmeter der Flurstücke addiert ( 128 + 658 + 1905 = 2691 ), ebenso die Eigentumsanteile ( 2900/100.000 + 1/100.000 = 2901/100.000 ) und dann die Fläche des Grundstücks berechnet.
2691 / 100.000 X 2901 = 78,06
Kann ich dies so machen?
Bei der Prüfung gab es keine Fehlermeldung.
LG Kiana
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