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Grundsteuer (Ni): Miteigentumsanteil

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    Grundsteuer (Ni): Miteigentumsanteil

    Hallo liebes Forum,
    meine nächste Frage bezieht sich auf den Miteigentumsanteil- wie ich diesen eintrage.
    Ort: Niedersachsen.
    Ich bin Alleineigentümerin einer Wohnung und eines Kellerraumes, in einem Mehrfamilienhaus innerhalb eines Mehrfamilienhäuser-Komplexes. Der Keller befindet sich allerdings nicht im Untergeschoss "meines" Mehrfamilienhauses, sondern eines anderen, welches aber auch zum Komplex gehört. Das Untergeschoss erstreckt sich über alle zugehörigen Mehrfamilienhäuser.
    Das erwähnte Sondernutzungsrecht bezieht sich auf einen Teil einer Dachterrasse. Ich weiß aber nicht, auf welchen Teil genau /wie groß dieser Teil ist. Die Verwaltungsbeirätin sagte mal vor ein paar Jahren, das ginge aus der Teilungserklärung auch nicht wirklich hervor.
    Wenn ich im Grundsteuer-Viewer meine Wohnungsadresse eingebe, erhalte ich nur ein Flurstück (Flurstück xy/xy in Größe von 3.014qm), nicht wie im Kaufvertrag beschrieben 3 Flurstücke.


    Im Kaufvertrag steht Folgendes (persönliche Daten =xy):
    A)
    Alleineigentümer des im Wohnungsgrundbuch von xy Blatt xy verzeichneten Wohnungseigentums, bestehend aus dem 5,330/1.000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung xy Flur xy Flurstück xy/xy in Größe von 3.084qm, Flurstück xy/xy in Größe von 3.014qm und Flurstück xy/xy in Größe von 554qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Haus Nr. xy im ersten Obergeschoss Mitte, Nr. xy des Aufteilungsplanes.

    Im Bestandsverzeichnis ist vermerkt, dass ein Sondernutzungsrecht zugeordnet ist.

    Die Eigentumswohnung ist gelegen in xy.

    B)
    Miteigentümer zu 1/8 Anteil an dem im Grundbuch von xy Blatt xy verzeichneten Teileigentum, bestehend aus dem 3,665/1.000stel Miteigentumsanteil an dem vorbezeichneten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Lagerraum Haus Nr. xy im Untergeschoss, Nr. xy des Aufteilungsplanes.



    Was muss ich nun wie eintragen?
    • Muss ich mehrfach "Flurstücksbezogene Daten hinzufügen"? Für die Wohnung 1x oder auch für den Keller 1x? Oder für die Wohnung 3x und den Keller 1x? Oder oder?
    • Wie trage ich den Miteigentumsanteil ein? 5,330 nimmt das Formular nicht an ("falscher Bruch"). Diese 5,330 dann bei allen 3 Flurstücken (falls ich die 3 Flurstücke aus dem Kaufvertrag eintragen muss)?
    • Und bei dem Keller /Lagerraum ("Miteigentümer zu 1/8 Anteil an dem im Grundbuch von xy Blatt xy verzeichneten Teileigentum, bestehend aus dem 3,665/1.000stel Miteigentumsanteil")? Wie trage ich dafür den Miteigentumsanteil ein?
    • Und das Sondernutzungsrecht: Muss ich das auch irgendwo eintragen?
    Vielen Dank für Eure Antworten!
    Herzlichst Bettina

    #2
    Wenn ich im Grundsteuer-Viewer meine Wohnungsadresse eingebe, erhalte ich nur ein Flurstück (Flurstück xy/xy in Größe von 3.014qm), nicht wie im Kaufvertrag beschrieben 3 Flurstücke.
    Falls die drei Flurstücke inzwischen zu einem verschmolzen worden wären, könnte man das neue Flurstück als Ausgangsbasis.nehmen.

    So sieht das aber nicht aus. Es wird dir nur das Flurstück angezeigt, auf dem das Wohngebäude mit deiner Wohnung steht.

    Du musst alle Flurstücke erfassen, an denen du Miteigentumsanteile hast, das gilt auch für den Lagerraum im Keller.

    Bei der Wohnung könnte 5,33 als Zähler und 1000 Nenner zutreffen, da musst du aber den Kaufvertrag genau anschauen.

    ob da Punkte oder Komma als Trennzeichen verwendet wurden. Für die Wohnung 3x und den Keller 1x dürfte richtig sein
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke Dir für Deine fixe Antwort :-)

      Falls die drei Flurstücke inzwischen zu einem verschmolzen worden wären
      Nicht dass ich wüsste. Ich weiß aber auch nicht, ob ich das wissen würde /wissen könnte /Bescheid bekommen würde, wenn dem so wäre. Da das für Dich nicht so aussieht (der Du Dich offenbar besser auskennst), gehe ich davon aus, dass dem auch nicht so ist.

      Miteigentumsanteil Wohnung: Im Kaufvertrag steht es so: 5,330/1.000stel Miteigentumsanteil (Satzzeichen in Worten: 5Komma330/1Punkt000stel Miteigentumsanteil). Komischerweise nimmt das Formular jetzt doch Zähler: 5,330, Nenner: 1000. Ist das so korrekt?

      Die beiden letzten Fragen habe ich noch:
      • Und bei dem Keller /Lagerraum ("Miteigentümer zu 1/8 Anteil an dem im Grundbuch von xy Blatt xy verzeichneten Teileigentum, bestehend aus dem 3,665/1.000stel Miteigentumsanteil")? Wie trage ich dafür den Miteigentumsanteil ein? Denn da steht ja erst "zu 1/8 Anteil" und dann .... "3,665/1.000stel Miteigentumsanteil".
      • Und das Sondernutzungsrecht: Muss ich das auch irgendwo eintragen? Ich verstehe es so, dass das schon in den Miteigentumsanteilen der Wohnung (der 3 entsprechenden Flurstücke) enthalten ist.
      Besten Dank für die Hilfe!
      Viele Grüße, Bettina

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        #4
        Hallo Charlie24 & Forum,
        Die beiden letzten Fragen habe ich noch (insbesondere die 1. zum Keller; zur 2. Frage vermute ich dass ich's nicht eintragen muss):
        • Und bei dem Keller /Lagerraum ("Miteigentümer zu 1/8 Anteil an dem im Grundbuch von xy Blatt xy verzeichneten Teileigentum, bestehend aus dem 3,665/1.000stel Miteigentumsanteil")? Wie trage ich dafür den Miteigentumsanteil ein? Denn da steht ja erst "zu 1/8 Anteil" und dann .... "3,665/1.000stel Miteigentumsanteil".
        • Und das Sondernutzungsrecht: Muss ich das auch irgendwo eintragen? Ich verstehe es so, dass das schon in den Miteigentumsanteilen der Wohnung (der 3 entsprechenden Flurstücke) enthalten ist.
        Besten Dank für die Hilfe!
        Viele Grüße, Bettina

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          #5
          Wie trage ich dafür den Miteigentumsanteil ein? Denn da steht ja erst "zu 1/8 Anteil" und dann .... "3,665/1.000stel Miteigentumsanteil".
          Du kannst doch als Nenner 8000 verwenden. Sonst musst du zu dem Keller nichts angeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo Charlie24,
            Du kannst doch als Nenner 8000 verwenden. Sonst musst du zu dem Keller nichts angeben.
            Sorry, aber die Antwort finde ich sehr irritierend und nicht hilfreich. Selbstverständlich geht es mir nicht darum, was ich eintragen kann, sondern was ich eintragen muss, um nicht falscher Angaben verdächtigt zu werden & entsprechende negative Konsequenzen tragen zu müssen. Ich kann auch eine Null oder sonstwas eintragen. Bei Unwissenheit oder Vermutungen würde ich mir wünschen, dass diese bei einer Antwort auch so bezeichnet wird ("vielleicht", "ich vermute", "keine Ahnung" oder Ähnliches).

            Nunja, ich habe also das Finanzamt angerufen. Die Person wusste auch keine Antwort, recherchierte & rechnete erfolglos. Sie erkundigte sich dann aber bei einer Kollegin, die eine tatsächlich schlüssige Antwort gab:
            Ich muss alle 3 Flurstücke, die ich bzgl. der Wohnung angeben muss, auch hier angeben mit den gleichen Werten, aber mit dem anderen Grundbuchblatt und dem anderen Miteigentumsanteil (in diesem Fall 3,665/1000). Zusätzlich muss ich im Hauptvordruck untter Nr. 5 (Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung) Folgendes eintragen: Betrifft Grundbuchblatt ****: Mir gehört nur 1/8 Anteil.

            Vielleicht hilft meine Antwort ja auch anderen, die einen ähnlichen Fall haben.
            Viele Grüße, Bettina

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              #7
              ... aber mit dem anderen Grundbuchblatt und dem anderen Miteigentumsanteil (in diesem Fall 3,665/1000). Zusätzlich muss ich im Hauptvordruck untter Nr. 5 (Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung) Folgendes eintragen: Betrifft Grundbuchblatt ****: Mir gehört nur 1/8 Anteil.
              Glaub mir, der Nenner 8000 statt 1000 hätte das Problem auch ohne Ergänzende Angaben gelöst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Denn da steht ja erst "zu 1/8 Anteil" und dann .... "3,665/1.000stel Miteigentumsanteil".
                Tja, Mathe der Grundschule (4. Klasse):

                Wie multipliziert man Brüche? Beim Multiplizieren von zwei Brüchen, multiplizierst du den Zähler des ersten Bruchs mit dem Zähler des zweiten Bruchs. Anschließend multiplizierst du den Nenner des ersten Bruchs mit dem Nenner des zweiten Bruchs.

                Erster Bruch: Zähler 1, Nenner 8
                Zweiter Bruch: Zähler 3,665, Nenner 1000

                Ergibt dann
                Zähler 3,665
                Nenner 8000

                So einfach ist das. Und auch alles völlig wahrheitsgemäß angegeben, streng nach den Unterlagen.

                Gruß
                Sepp
                Zuletzt geändert von Sepp; 26.09.2022, 21:48.

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