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Grundsteuererklärung NRW - wirtschaftliche Einheit / Angabe Wohnbaufläche

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    Grundsteuererklärung NRW - wirtschaftliche Einheit / Angabe Wohnbaufläche

    Hallo zusammen,

    ich bin bei den nachfolgenden Eingaben unsicher und habe daher nachfolgende Fragen zu den Eingaben sowohl bei der Grundsteuer A als auch B in NRW:

    Grundsteuer B (Infos im Schreiben des Finanzamts): 1 Flurstück, Fläche 2.971 m2, Bodenrichtwert je m2: 45 Euro (Ein-/Zweigeschossig)

    Gemäß Detailinformation GEObasis NRW: Bodenrichtwerte je m2:
    Nutzungsart: Forstwirtschaft: Bodenrichtwert: 0,6; Fläche des Flurstücks 2.177,13 (forstwirtschaftliche Fläche)
    Nutzungsart: Landwirtschaft: Bodenrichtwert 1,2; Fläche des Flurstücks 2.177,13 (landwirtschaftliche Fläche)
    Nutzungsart: Wohnbaufläche, Entwicklungszustand: Fläche der Land- und Forstwirtschaft, Fläche des Flurstücks: 2.177,13 m2, Bodenrichtwert je m2: 30
    Nutzungsart: Mischgebiet, Entwicklungszustand: Baureifes Land, Wohnbaufläche: 793,87 qm, Ein-/Zweigeschossig, Bodenrichtwert je m2: 45

    Meine Frage:

    Ist in Zeile 11 der Erklärung die Gesamtfläche von 2.971 m2 zu erklären („wirtschaftliche Einheit“, d.h. Zähler und Nenner jeweils 1) oder kann die Fläche des Einfamilienhauses mit dem dazugehörenden Flächenanteil von 793 (Zähler) und 2971 (Nenner) als erste Fläche mit Bodenrichtwert 45 in der Anlage Grundstück (unter 4) eingetragen werden und dann eine Zweitfläche mit 2.178 m2 mit einem niedrigeren Bodenrichtwert?

    Frage zur Grundsteuer A:
    Die amtliche Fläche des Flurstücks beträgt wie oben bei der Grundsteuer B 2.971 m2. Angaben laut GEObasis NRW: Forstwirtschaftliche Nutzung: 1159 m2; Wohnbaufläche 1812 m2

    Meine Frage:

    Meines Erachtens muss hier in der Anlage Land- und Forstwirtschaft in Zeile 7 bei der Art der Nutzung lediglich „Forstwirtschaftliche Nutzung“ und die Fläche 1159 qm eingegeben werden; d.h. es erfolgt keine gesonderte Angabe der Wohnbaufläche von 1812 qm in der Erklärung. Ist das korrekt?

    Für eine Hilfe wäre ich dankbar.

    Vielen Dank vorab und viele Grüße


    #2
    Hast du denn 2 Aktenzeichen ? Wenn ja, dann wäre aufzuteilen Forstwirtschaft 1159 m² und bebautes Grundstück 1812 m²,

    davon wären dann 793 m² mit den 45,00 € und der Rest wohl mit den 30,00 €, wobei die Tabelle ja nicht auf Anhieb verständlich ist.

    Meines Erachtens muss hier in der Anlage Land- und Forstwirtschaft in Zeile 7 bei der Art der Nutzung lediglich „Forstwirtschaftliche Nutzung“ und die Fläche 1159 qm eingegeben werden; d.h. es erfolgt keine gesonderte Angabe der Wohnbaufläche von 1812 qm in der Erklärung. Ist das korrekt?
    Das ist so. Der auf die Wohnnutzung entfallende Flächenanteil kann in der Anlage GW3 auch gar nicht angegeben werden,

    man gibt nur die amtliche Fläche an und den Anteil der Forstwirtschaftlichen Nutzung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      Ja es gibt 2 Aktenzeichen.

      Noch eine Verständnisfrage: Mit dem Rest bei der Grundsteuer B (zu wohl 30 Euro je qm) meinst Du die Differenz zu 2971 qm (gesamte Fläche des Grundstücks) oder zur bebauten Fläche (1812 qm)?

      Vielen Dank

      Kommentar


        #4
        ... oder zur bebauten Fläche (1812 qm)?
        Natürlich zur bebauten Fläche. Du nimmst ja die 1812 m² als Zähler in Zeile 11 und die 2971 m² dort als Nenner, wählst darunter

        3 - beiden Flächen aus und teilst die 1812 m² in Zeile 4 von GW2 auf die 793 und den Rest auf, das müssten 1019 m² sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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