Hallo zusammen,
ich bin bei den nachfolgenden Eingaben unsicher und habe daher nachfolgende Fragen zu den Eingaben sowohl bei der Grundsteuer A als auch B in NRW:
Grundsteuer B (Infos im Schreiben des Finanzamts): 1 Flurstück, Fläche 2.971 m2, Bodenrichtwert je m2: 45 Euro (Ein-/Zweigeschossig)
Gemäß Detailinformation GEObasis NRW: Bodenrichtwerte je m2:
Nutzungsart: Forstwirtschaft: Bodenrichtwert: 0,6; Fläche des Flurstücks 2.177,13 (forstwirtschaftliche Fläche)
Nutzungsart: Landwirtschaft: Bodenrichtwert 1,2; Fläche des Flurstücks 2.177,13 (landwirtschaftliche Fläche)
Nutzungsart: Wohnbaufläche, Entwicklungszustand: Fläche der Land- und Forstwirtschaft, Fläche des Flurstücks: 2.177,13 m2, Bodenrichtwert je m2: 30
Nutzungsart: Mischgebiet, Entwicklungszustand: Baureifes Land, Wohnbaufläche: 793,87 qm, Ein-/Zweigeschossig, Bodenrichtwert je m2: 45
Meine Frage:
Ist in Zeile 11 der Erklärung die Gesamtfläche von 2.971 m2 zu erklären („wirtschaftliche Einheit“, d.h. Zähler und Nenner jeweils 1) oder kann die Fläche des Einfamilienhauses mit dem dazugehörenden Flächenanteil von 793 (Zähler) und 2971 (Nenner) als erste Fläche mit Bodenrichtwert 45 in der Anlage Grundstück (unter 4) eingetragen werden und dann eine Zweitfläche mit 2.178 m2 mit einem niedrigeren Bodenrichtwert?
Frage zur Grundsteuer A:
Die amtliche Fläche des Flurstücks beträgt wie oben bei der Grundsteuer B 2.971 m2. Angaben laut GEObasis NRW: Forstwirtschaftliche Nutzung: 1159 m2; Wohnbaufläche 1812 m2
Meine Frage:
Meines Erachtens muss hier in der Anlage Land- und Forstwirtschaft in Zeile 7 bei der Art der Nutzung lediglich „Forstwirtschaftliche Nutzung“ und die Fläche 1159 qm eingegeben werden; d.h. es erfolgt keine gesonderte Angabe der Wohnbaufläche von 1812 qm in der Erklärung. Ist das korrekt?
Für eine Hilfe wäre ich dankbar.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
ich bin bei den nachfolgenden Eingaben unsicher und habe daher nachfolgende Fragen zu den Eingaben sowohl bei der Grundsteuer A als auch B in NRW:
Grundsteuer B (Infos im Schreiben des Finanzamts): 1 Flurstück, Fläche 2.971 m2, Bodenrichtwert je m2: 45 Euro (Ein-/Zweigeschossig)
Gemäß Detailinformation GEObasis NRW: Bodenrichtwerte je m2:
Nutzungsart: Forstwirtschaft: Bodenrichtwert: 0,6; Fläche des Flurstücks 2.177,13 (forstwirtschaftliche Fläche)
Nutzungsart: Landwirtschaft: Bodenrichtwert 1,2; Fläche des Flurstücks 2.177,13 (landwirtschaftliche Fläche)
Nutzungsart: Wohnbaufläche, Entwicklungszustand: Fläche der Land- und Forstwirtschaft, Fläche des Flurstücks: 2.177,13 m2, Bodenrichtwert je m2: 30
Nutzungsart: Mischgebiet, Entwicklungszustand: Baureifes Land, Wohnbaufläche: 793,87 qm, Ein-/Zweigeschossig, Bodenrichtwert je m2: 45
Meine Frage:
Ist in Zeile 11 der Erklärung die Gesamtfläche von 2.971 m2 zu erklären („wirtschaftliche Einheit“, d.h. Zähler und Nenner jeweils 1) oder kann die Fläche des Einfamilienhauses mit dem dazugehörenden Flächenanteil von 793 (Zähler) und 2971 (Nenner) als erste Fläche mit Bodenrichtwert 45 in der Anlage Grundstück (unter 4) eingetragen werden und dann eine Zweitfläche mit 2.178 m2 mit einem niedrigeren Bodenrichtwert?
Frage zur Grundsteuer A:
Die amtliche Fläche des Flurstücks beträgt wie oben bei der Grundsteuer B 2.971 m2. Angaben laut GEObasis NRW: Forstwirtschaftliche Nutzung: 1159 m2; Wohnbaufläche 1812 m2
Meine Frage:
Meines Erachtens muss hier in der Anlage Land- und Forstwirtschaft in Zeile 7 bei der Art der Nutzung lediglich „Forstwirtschaftliche Nutzung“ und die Fläche 1159 qm eingegeben werden; d.h. es erfolgt keine gesonderte Angabe der Wohnbaufläche von 1812 qm in der Erklärung. Ist das korrekt?
Für eine Hilfe wäre ich dankbar.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
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