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Grundsteuererklärung NRW Fehlermeldung: Fläche des Grundstücks

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    Grundsteuererklärung NRW Fehlermeldung: Fläche des Grundstücks

    In der Grundsteuererklärung, die ich für meine Mutter ausfülle tauch folgende Fehlermeldung auf:
    Die Summe der im Hauptvordruck
    angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit
    gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks
    in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht
    nicht der Summe der in der Anlage
    Grundstück angegebenen Flächen des Grund
    und Bodens.

    Uns werden folgende mögliche Fehlerquellen
    genannt: Angabe zum Grund und Boden:
    Fläche: 769
    Bodenrichtwert: 140
    Angaben zur Feststellung:
    bebautes Grundstück
    Gemarkung beziehungsweise Flurstück
    Flurstück: Zähler 955 Nenner 0
    Fläche 769
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:
    Zähler 203 Nenner 10000
    Alle Angaben sind mehrfach geprüft und korrekt.
    Dennoch können wir die Erklärung nicht
    einreichen.

    Wer hat eine Idee was wir jetzt noch machen können?

    #2
    Bei den angegebenen Werten müssten in der Zeile 4 von GW2 abgerundet 15 m² stehen. Mir kommt das ziemlich wenig vor,

    aber 769 / 10000 * 203 = 15,61.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Danke für den Hinweis. ABER: Was sollen die 15m2 denn aussagen? Bei den Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks habe ich als Fläche 769 uns als Bodenrichtwert 140 eingegeben.

      Kommentar


        #4
        Du hast im Beitrag Home geschrieben:

        Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 203 Nenner 10000
        Wenn du das in Zeile 11 von GW1 so eingetragen hast, dann werden in Zeile 4 von GW2 nicht mehr als 15 m² erwartet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vermutlich stehe ich auf dem Schlauch - aber bei GW1 finde ich keine Zeile 11 auf welcher Teilseite kann ich die finden?

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            #6
            aber bei GW1 finde ich keine Zeile 11 auf welcher Teilseite kann ich die finden?
            Seite 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens. Das Flurstück mit dem Bleistiftsymbol rechts editieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Aber die 769m2 ist ja für das Grundstück die richtige Angabe - und nicht 15m2.

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                #8
                Aber die 769m2 ist ja für das Grundstück die richtige Angabe - und nicht 15m2.
                Was hast du dann in Zeile 11 von GW1 als Zähler und Nenner eingetragen ?

                Was für eine Grundstücksart ist es denn ? Wohnungseigentum ? Einfamilienhaus oder was sonst ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Es geht auf GW2 um den rechnerischen Anteil am gesamten Grundstück.
                  Die Angabe auf der Anlage GW2 bezieht sich hier immer auf die wirtschaftliche Einheit.

                  Laut deinen Angaben im Posting (ob die Angaben stimmen weiß ich nicht !):
                  Gesamtes Flurstück hat eine Fläche von 769 m²

                  Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:
                  Zähler 203 Nenner 10000

                  Damit gehören deiner Mutter anteilig
                  769 m² * 203 / 10000 = 15,6107 m², also abgerundet 15 m² vom gesamten Flurstück (und nicht das gesamte Flurstück von 769 m²).

                  Charlie hat dazu auch eine Anleitung erstellt:
                  Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg - ELSTER Anwender Forum

                  Gruß
                  Sepp
                  Zuletzt geändert von Sepp; 12.09.2022, 22:08.

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                    #10
                    769 m² * 233 / 10000 = 17,9177 m², also abgerundet 17 m² vom gesamten Flurstück
                    Angeblich sind es sogar nur 203 von 10.000 !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ich hab mich vertan.
                      Beitrag ist bereits korrigiert. !

                      Ich hab da auch nochmal explizit betont, dass ich nur nach den Angaben im Post gegangen bin!

                      Gruß
                      Sepp

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                        #12
                        Es handelt sich um ein Mehfamilienhaus. Das gesamte Grundstück beträgt 769 m2. Während die Wohnung meiner Mutter 72 m2 umfasst. Muss ich nun also tatsächlich die 769 streichen und durch die 15 ersetzen?

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                          #13
                          Im Zähler habe 203 und im Nenner 10000 eingetragen.

                          Kommentar


                            #14
                            Für ein Mehrfamilienhaus erscheinen die Angaben zu Zähler und Nenner recht unplausibel.
                            Kann es vielleicht sein, dass dir beim Nenner eine Null zu viel reingerutscht ist ?

                            Gruß
                            Sepp

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                              #15
                              Im Zähler habe 203 und im Nenner 10000 eingetragen.
                              Wie viele Eigentumswohnungen gibt es denn insgesamt auf dem Grundstück der Wohnanlage ?

                              Mir erscheinen die 15 m² Anteil am Grund und Boden sehr wenig. Ist der Nenner eventuell nur 1000 ?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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