Zitat von Charlie24
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Grundsteuererklärung NRW Fehlermeldung: Fläche des Grundstücks
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Das ist wirklich aller Ehren wert! Wirklich klasse dieses Engagement! Herzlichen Dank noch einmal dafür und alles Gute!
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Bezahlt wird hier niemand, jedenfalls nicht für die Mitarbeit im Forum. Die Motivation ist sicher unterschiedlich.Was treibt euch an? Oder werdet ihr für eure Dienste bezahlt?
Ich bin in Dauerfreizeit (Ruhestand) und da helfe ich eben anderen Menschen, die sich mit dem Thema schwerer
tun als ich. Man bleibt auch selber geistig fit.
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Abschließend: Ich war wirklich sehr dankbar für die sehr konstruktive Unterstützung hier. Aber was mich interessieren würde: Was treibt euch an? Oder werdet ihr für eure Dienste bezahlt?
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Endlich - das war der letzte Fehler ganz vielen Dank!Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenHast du die 156 m² in die Zeile 4 von GW2 eingetragen ? In der Anwendung wird ja nichts automatisch berechnet.
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Hast du die 156 m² in die Zeile 4 von GW2 eingetragen ? In der Anwendung wird ja nichts automatisch berechnet.
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Genauso steht es im Kaufvertrag! Habe ich so also in Zeile 11 eingetragen. Erstaunlicher Weise bleibt es aber bei dieser Fehlermeldung:Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDa wären 203 und 1000 doch absolut plausibel. Das ergibt dann 156 m² Anteil am Grund und Boden.
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt
ie Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
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Da wären 203 und 1000 doch absolut plausibel. Das ergibt dann 156 m² Anteil am Grund und Boden.Es gibt dort 5 Wohnungen. Ja, das könnte es sein. Muss ich die Angabe im Nenner vielleicht korrigieren? Was würde eine 1000 aussagen?
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Christian$
Ich hab doch den Link auf die Anleitung von Charlie bereits genannt.
Hier nochmal:
Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg - ELSTER Anwender Forum
Es geht bei der Fläche des Grund und Bodens ausschließlich um den rechnerischen Anteil am gesamten Flurstück (das was vom gesamten Flurstück anteilig zu deiner wirtschaftlichen Einheit "Eigentumswohnung" gehört).
Das wären bei dir nach deinen Angaben dann die 64,32 m², die du auf 64 m² abrunden darfst.
Die Wohnfläche interessiert an dieser Stelle nicht.
Gruß
Sepp
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Ich habe bei meiner Eigentumswohnung die gleiche Fehlermeldung:
"Die Summe der im Hauptvordruck
angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit
gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks
in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht
nicht der Summe der in der Anlage
Grundstück angegebenen Flächen des Grund
und Bodens."
Liegt es daran, dass ich die Wohnfläche in qm gar nicht angeben muss, sondern errechnen muss, um auf den Miteigentumsanteil zu kommen?
Mein Anteil ist 675 / 100000stel bei einer Gesamtfläche von 9529 qm. Meine Wohnfläche beträgt 80qm, die Berechnung aber 64,32 qm.
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Alles klar, da setze ich meine Mutter morgen noch einmal drauf an! Danke!
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[QUOTE=Sepp;n400905]Das sind ja auch die Angaben zur Flurstücknummer:Zähler und Flurstücknummer:Nenner.
Das ist was völlig anderes als zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Zähler und zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Nenner um die es hier geht.
Diese Angaben sollten im notariellen Kaufvertrag stehen.
Viele Grüße
Sepp
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Das sind ja auch die Angaben zur Flurstücknummer:Zähler und Flurstücknummer:Nenner.
Das ist was völlig anderes als zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Zähler und zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Nenner um die es hier geht.
Diese Angaben sollten im notariellen Kaufvertrag stehen.
Viele Grüße
SeppZuletzt geändert von Sepp; 12.09.2022, 21:17.
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Vielen Dank für die Erläuterungen. In der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung steht bei Zähler Flurstück 00955 und Flurstück Nenner 000. Wenn ich 000 eintrage, erhalte ich aber eine Fehlermeldung. Daher komme ich leider immer noch nicht weiter.
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Du musst schon wahrheitsgemäß die tatsächlichen Anteile erklären.
Schau da lieber nochmal genau in deine Unterlagen!
Das hier ist simple Bruchrechnung.
Der Nenner gibt an, in wie viele Teile die Torte (bzw. hier das Flurstück) aufgeteilt wird.
Da macht es schon eine gewaltigen Unterschied, ob ich die Torte in 1.000 oder in 10.000 Stücke teile.
Der Zähler gibt dann an, wie viele Tortenstücke derjenige dann bekommt (bzw. hier Anteile am Flurstück hat).
Ich hoffe dir ist jetzt klar, dass es hier mal eben um den Faktor 10 geht, was die Größe eines einzelnen Tortenstücks betrifft!
Gruß
Sepp
Zuletzt geändert von Sepp; 12.09.2022, 21:04.
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