Grundsteuererklärung NRW Fehlermeldung: Fläche des Grundstücks

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  • Stefan_Steuer
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bezahlt wird hier niemand, jedenfalls nicht für die Mitarbeit im Forum. Die Motivation ist sicher unterschiedlich.

    Ich bin in Dauerfreizeit (Ruhestand) und da helfe ich eben anderen Menschen, die sich mit dem Thema schwerer

    tun als ich. Man bleibt auch selber geistig fit.
    Das ist wirklich aller Ehren wert! Wirklich klasse dieses Engagement! Herzlichen Dank noch einmal dafür und alles Gute!

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  • Charlie24
    antwortet
    Was treibt euch an? Oder werdet ihr für eure Dienste bezahlt?
    Bezahlt wird hier niemand, jedenfalls nicht für die Mitarbeit im Forum. Die Motivation ist sicher unterschiedlich.

    Ich bin in Dauerfreizeit (Ruhestand) und da helfe ich eben anderen Menschen, die sich mit dem Thema schwerer

    tun als ich. Man bleibt auch selber geistig fit.

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  • Stefan_Steuer
    antwortet
    Abschließend: Ich war wirklich sehr dankbar für die sehr konstruktive Unterstützung hier. Aber was mich interessieren würde: Was treibt euch an? Oder werdet ihr für eure Dienste bezahlt?

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  • Stefan_Steuer
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Hast du die 156 m² in die Zeile 4 von GW2 eingetragen ? In der Anwendung wird ja nichts automatisch berechnet.
    Endlich - das war der letzte Fehler ganz vielen Dank!

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  • Charlie24
    antwortet
    Hast du die 156 m² in die Zeile 4 von GW2 eingetragen ? In der Anwendung wird ja nichts automatisch berechnet.

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  • Stefan_Steuer
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Da wären 203 und 1000 doch absolut plausibel. Das ergibt dann 156 m² Anteil am Grund und Boden.
    Genauso steht es im Kaufvertrag! Habe ich so also in Zeile 11 eingetragen. Erstaunlicher Weise bleibt es aber bei dieser Fehlermeldung:
    Ihre Angaben sind leider nicht korrektie Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

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  • Charlie24
    antwortet
    Es gibt dort 5 Wohnungen. Ja, das könnte es sein. Muss ich die Angabe im Nenner vielleicht korrigieren? Was würde eine 1000 aussagen?
    Da wären 203 und 1000 doch absolut plausibel. Das ergibt dann 156 m² Anteil am Grund und Boden.

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  • Christian$
    antwortet
    Vielen Dank, Sorry!

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  • Sepp
    antwortet
    Christian$
    Ich hab doch den Link auf die Anleitung von Charlie bereits genannt.
    Hier nochmal:
    Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg - ELSTER Anwender Forum

    Es geht bei der Fläche des Grund und Bodens ausschließlich um den rechnerischen Anteil am gesamten Flurstück (das was vom gesamten Flurstück anteilig zu deiner wirtschaftlichen Einheit "Eigentumswohnung" gehört).
    Das wären bei dir nach deinen Angaben dann die 64,32 m², die du auf 64 m² abrunden darfst.

    Die Wohnfläche interessiert an dieser Stelle nicht.

    Gruß
    Sepp

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  • Christian$
    antwortet
    Ich habe bei meiner Eigentumswohnung die gleiche Fehlermeldung:
    "Die Summe der im Hauptvordruck
    angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit
    gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks
    in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht
    nicht der Summe der in der Anlage
    Grundstück angegebenen Flächen des Grund
    und Bodens."

    Liegt es daran, dass ich die Wohnfläche in qm gar nicht angeben muss, sondern errechnen muss, um auf den Miteigentumsanteil zu kommen?

    Mein Anteil ist 675 / 100000stel bei einer Gesamtfläche von 9529 qm. Meine Wohnfläche beträgt 80qm, die Berechnung aber 64,32 qm.

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  • Stefan_Steuer
    antwortet
    Alles klar, da setze ich meine Mutter morgen noch einmal drauf an! Danke!

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  • Stefan_Steuer
    antwortet
    [QUOTE=Sepp;n400905]Das sind ja auch die Angaben zur Flurstücknummer:Zähler und Flurstücknummer:Nenner.

    Das ist was völlig anderes als zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Zähler und zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Nenner um die es hier geht.
    Diese Angaben sollten im notariellen Kaufvertrag stehen.

    Viele Grüße
    Sepp

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  • Sepp
    antwortet
    Das sind ja auch die Angaben zur Flurstücknummer:Zähler und Flurstücknummer:Nenner.

    Das ist was völlig anderes als zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Zähler und zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Nenner um die es hier geht.
    Diese Angaben sollten im notariellen Kaufvertrag stehen.

    Viele Grüße
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 12.09.2022, 21:17.

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  • Stefan_Steuer
    antwortet
    Vielen Dank für die Erläuterungen. In der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung steht bei Zähler Flurstück 00955 und Flurstück Nenner 000. Wenn ich 000 eintrage, erhalte ich aber eine Fehlermeldung. Daher komme ich leider immer noch nicht weiter.

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  • Sepp
    antwortet
    Du musst schon wahrheitsgemäß die tatsächlichen Anteile erklären.
    Schau da lieber nochmal genau in deine Unterlagen!

    Das hier ist simple Bruchrechnung.
    Der Nenner gibt an, in wie viele Teile die Torte (bzw. hier das Flurstück) aufgeteilt wird.
    Da macht es schon eine gewaltigen Unterschied, ob ich die Torte in 1.000 oder in 10.000 Stücke teile.

    Der Zähler gibt dann an, wie viele Tortenstücke derjenige dann bekommt (bzw. hier Anteile am Flurstück hat).

    Ich hoffe dir ist jetzt klar, dass es hier mal eben um den Faktor 10 geht, was die Größe eines einzelnen Tortenstücks betrifft!

    Gruß
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 12.09.2022, 21:04.

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