Hallo,
ich habe jetzt schon länger gesucht und werde einfach nicht fündig.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung.
1) Den Anteil der Flurstücksfläche habe ich berechnet. Nehmen wir den Wert 78,98 m² an. Hier im Forum hab ich schon des Öfteren gelesen, dass man den berechneten Wert auf volle Qudratmeter abrunden soll. Das hieße hier 78 m². Ich habe dabei ein seltsames Gefühl, dass nicht zumindest kaufmännisch gerundet wird. Kennt jemand vielleicht die entsprechende Gesetzesnorm, auf der die Rundung beruht? Ich finde leider nur was für Bayern und nicht für NRW.
2) Sondereigentum: Die Fläche der Wohnung wird im Kaufvertrag angegeben (soweit gemessen entspricht die auch der realen Größe). Hier ist es auch kein gerader Wert: 65,65 m² (anderes Objekt: 65,05 m²). Rundet man in dem Fall auf oder ab? Also mit anderen Worten: Gilt bei der Eintragung jeder angefangene Quadratmeter oder nur ein voller?
Wenn jemand noch die Gesetzesgrundlage weiß, wäre ich sehr dankbar!
ich habe jetzt schon länger gesucht und werde einfach nicht fündig.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung.
1) Den Anteil der Flurstücksfläche habe ich berechnet. Nehmen wir den Wert 78,98 m² an. Hier im Forum hab ich schon des Öfteren gelesen, dass man den berechneten Wert auf volle Qudratmeter abrunden soll. Das hieße hier 78 m². Ich habe dabei ein seltsames Gefühl, dass nicht zumindest kaufmännisch gerundet wird. Kennt jemand vielleicht die entsprechende Gesetzesnorm, auf der die Rundung beruht? Ich finde leider nur was für Bayern und nicht für NRW.
2) Sondereigentum: Die Fläche der Wohnung wird im Kaufvertrag angegeben (soweit gemessen entspricht die auch der realen Größe). Hier ist es auch kein gerader Wert: 65,65 m² (anderes Objekt: 65,05 m²). Rundet man in dem Fall auf oder ab? Also mit anderen Worten: Gilt bei der Eintragung jeder angefangene Quadratmeter oder nur ein voller?
Wenn jemand noch die Gesetzesgrundlage weiß, wäre ich sehr dankbar!
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