Nun habe ich auch ich eine Frage. Und zwar geht es um ein Grundstück, auf dem sich eine Fertigteillaube befindet. Gekauft wurde diese im Jahr 1984. Wie, bzw. als welche Gebäudeart muss ich diese in der Steuererklärung angeben? Ich bin ja der Meinung, dass hier die Berechnung anders erfolgen müsste, als bei einer Massivlaube. Daher hoffe ich, hier die passende Antwort zu finden. Vielen Dank für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten.
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Grundsteuererklärung Brandenburg: Frage zur Fertigteillaube
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Ich bin ja der Meinung, dass hier die Berechnung anders erfolgen müsste, als bei einer Massivlaube. Daher hoffe ich, hier die passende Antwort zu finden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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