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Grundsteuererklärung Brandenburg: Frage zur Fertigteillaube

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    Grundsteuererklärung Brandenburg: Frage zur Fertigteillaube

    Nun habe ich auch ich eine Frage. Und zwar geht es um ein Grundstück, auf dem sich eine Fertigteillaube befindet. Gekauft wurde diese im Jahr 1984. Wie, bzw. als welche Gebäudeart muss ich diese in der Steuererklärung angeben? Ich bin ja der Meinung, dass hier die Berechnung anders erfolgen müsste, als bei einer Massivlaube. Daher hoffe ich, hier die passende Antwort zu finden. Vielen Dank für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten.

    #2
    Ich bin ja der Meinung, dass hier die Berechnung anders erfolgen müsste, als bei einer Massivlaube. Daher hoffe ich, hier die passende Antwort zu finden.
    Das glaube ich jetzt eher nicht. Bruttogrundfläche ist Bruttogrundfläche.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Klingt einleuchtend. Jetzt bleibt nur noch die Frage, um was für eine Gebäudeart es sich handelt :-)

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