Ich besitze ein Grundstück in Brandenburg, das aus 2 Flurstücken besteht. Auf einem Flurstück steht ein Einfamilienhaus, das andere ist unbebaut. Beide Flurstücke gehören zusammen, sind nicht räumlich getrennt und haben denselben Besitzer. Meines Erachtens also eine wirtschaftliche Einheit. Das Finanzamt hat mir jedoch für jedes Flurstück ein extra Aktenzeichen zugeteilt und fordert mich auf, für jedes Flurstück eine extra Grundsteuer-Erklärung zu machen. Wäre mir im Prinzip egal, es ist jedoch viel mehr Grundsteuer zu zahlen für 2 extra Grundstücke mit je 1 Flurstück, als für ein Grundstück aus 2 Flurstücken. Ist das denn rechtens so?
Bis vor ca. 7 Jahren wurden beide Flurstücke gemeinsam berechnet, dann fing plötzlich die extra Bewertung an. Habe ich damals nicht beachtet, weil es um sehr geringe Beträge ging.
Beide Flurstücke grenzen jeweils an eine Straße, haben also auf dem Papier verschiedene Adressen, wobei für das 2 Flurstück gar keine Hausnummer mehr frei ist.
Bis vor ca. 7 Jahren wurden beide Flurstücke gemeinsam berechnet, dann fing plötzlich die extra Bewertung an. Habe ich damals nicht beachtet, weil es um sehr geringe Beträge ging.
Beide Flurstücke grenzen jeweils an eine Straße, haben also auf dem Papier verschiedene Adressen, wobei für das 2 Flurstück gar keine Hausnummer mehr frei ist.
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