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2 Flurstücke mit verschiedenen Aktenzeichen

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    2 Flurstücke mit verschiedenen Aktenzeichen

    Ich besitze ein Grundstück in Brandenburg, das aus 2 Flurstücken besteht. Auf einem Flurstück steht ein Einfamilienhaus, das andere ist unbebaut. Beide Flurstücke gehören zusammen, sind nicht räumlich getrennt und haben denselben Besitzer. Meines Erachtens also eine wirtschaftliche Einheit. Das Finanzamt hat mir jedoch für jedes Flurstück ein extra Aktenzeichen zugeteilt und fordert mich auf, für jedes Flurstück eine extra Grundsteuer-Erklärung zu machen. Wäre mir im Prinzip egal, es ist jedoch viel mehr Grundsteuer zu zahlen für 2 extra Grundstücke mit je 1 Flurstück, als für ein Grundstück aus 2 Flurstücken. Ist das denn rechtens so?
    Bis vor ca. 7 Jahren wurden beide Flurstücke gemeinsam berechnet, dann fing plötzlich die extra Bewertung an. Habe ich damals nicht beachtet, weil es um sehr geringe Beträge ging.
    Beide Flurstücke grenzen jeweils an eine Straße, haben also auf dem Papier verschiedene Adressen, wobei für das 2 Flurstück gar keine Hausnummer mehr frei ist.
    Zuletzt geändert von Lancia; 13.09.2022, 17:07.

    #2
    Das wirst du mit deinem Finanzamt klären müssen. Wenn die Flurstücke tatsächlich zusammen bzw. einheitlich genutzt werden,

    wird ein Antrag auf Zusammenlegung eher Erfolg haben als bei einer selbstständig bebaubaren Bauparzelle, die zufällig angrenzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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