Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung BW: Gesamtfläche, Teilflächen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung BW: Gesamtfläche, Teilflächen

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage zur Grundsteuererklärung BW.

    Ich habe ein bebautes Grundstück mit 2395m². Die Besonderheit, dieses Grundstück wird durch die Baulinie getrennt.
    Gemäß Boris wird mir die Teilfläche 1 mit 1244 m² und einem Bodenrichtwert von 265.- € ausgewiesen.
    Für die restliche Fläche von 1151 m² Fläche ist im Boris kein Bodenrichtwert hinterlegt.

    In Prozent ausgedrückt entspricht die Flächenverteilung in etwa 52 und 48 Prozent
    Eingetragen in Elster habe ich wie folgt:

    GW1 Zeile 10 Gesamtfläche mit 2395 m²
    Zeile 11 Zähler 51,95, Nenner 100

    GW 2 Zeile 3 Teilfläche 1 mit 1244 m²
    und Bodenrichtwert 265.- €

    Ist das so korrekt, bzw. wo ist die Teilfläche mit 1151 m² einzutragen?
    Und mit welchem Bodenrichtwert?

    Gruß beeng

    #2
    Vielleicht geht es auch so: Zähler und Nenner mit jeweils 1 eintragen, 3 - beiden Flächen auswählen und in die Zeile 3

    von GW2 1244 m² mit 265,00 € und 1151 m² mit 0,00 € eintragen. Einfach mal ausprobieren !

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo charlie24,

      danke für deine schnelle Antwort. Habe das so ausprobiert. Es funktioniert so, das heißt, es kommt zumindest keine Fehlermeldung.

      Gruß beeng

      Kommentar


        #4
        Habe das so ausprobiert. Es funktioniert so, das heißt, es kommt zumindest keine Fehlermeldung.
        Mir erscheint diese Art der Darstellung mindestens genauso schlüssig, wie eine Abspaltung der 1151 m² über Zähler und Nenner.

        der wirtschaftlichen Einheit. Vielleicht ist das sogar für das Finanzamt leichter nachvollziehbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich würde den Bodenrichtwert "0,00" aber komplett weglassen (ansonsten wie von Charlie geschrieben beide Flächen in GW2). Im Grundsteuermodell Baden-Württemberg (und auch nur dort) sollte das dann nur einen Warnhinweis zum Bodenrichtwert geben, der ignoriert werden kann. Dann stimmt das mit Boris überein.

          Gruß
          Sepp
          Zuletzt geändert von Sepp; 14.09.2022, 21:27.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            hab das jetzt so eingetragen ohne Bodenrichtwert. Keine Fehlermeldung.
            Ich werde mich demnächst mit dem Gutachterausschuss in Verbindung setzen, wie der Bodenrichtwert für die Restfläche zu bewerten ist.

            Gruß beeng

            Kommentar

            Lädt...
            X