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Grundsteuererklärung BW: Gesamtfläche, Teilflächen

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    Grundsteuererklärung BW: Gesamtfläche, Teilflächen

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage zur Grundsteuererklärung BW.

    Ich habe ein bebautes Grundstück mit 2395m². Die Besonderheit, dieses Grundstück wird durch die Baulinie getrennt.
    Gemäß Boris wird mir die Teilfläche 1 mit 1244 m² und einem Bodenrichtwert von 265.- € ausgewiesen.
    Für die restliche Fläche von 1151 m² Fläche ist im Boris kein Bodenrichtwert hinterlegt.

    In Prozent ausgedrückt entspricht die Flächenverteilung in etwa 52 und 48 Prozent
    Eingetragen in Elster habe ich wie folgt:

    GW1 Zeile 10 Gesamtfläche mit 2395 m²
    Zeile 11 Zähler 51,95, Nenner 100

    GW 2 Zeile 3 Teilfläche 1 mit 1244 m²
    und Bodenrichtwert 265.- €

    Ist das so korrekt, bzw. wo ist die Teilfläche mit 1151 m² einzutragen?
    Und mit welchem Bodenrichtwert?

    Gruß beeng

    #2
    Vielleicht geht es auch so: Zähler und Nenner mit jeweils 1 eintragen, 3 - beiden Flächen auswählen und in die Zeile 3

    von GW2 1244 m² mit 265,00 € und 1151 m² mit 0,00 € eintragen. Einfach mal ausprobieren !

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo charlie24,

      danke für deine schnelle Antwort. Habe das so ausprobiert. Es funktioniert so, das heißt, es kommt zumindest keine Fehlermeldung.

      Gruß beeng

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        #4
        Habe das so ausprobiert. Es funktioniert so, das heißt, es kommt zumindest keine Fehlermeldung.
        Mir erscheint diese Art der Darstellung mindestens genauso schlüssig, wie eine Abspaltung der 1151 m² über Zähler und Nenner.

        der wirtschaftlichen Einheit. Vielleicht ist das sogar für das Finanzamt leichter nachvollziehbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich würde den Bodenrichtwert "0,00" aber komplett weglassen (ansonsten wie von Charlie geschrieben beide Flächen in GW2). Im Grundsteuermodell Baden-Württemberg (und auch nur dort) sollte das dann nur einen Warnhinweis zum Bodenrichtwert geben, der ignoriert werden kann. Dann stimmt das mit Boris überein.

          Gruß
          Sepp
          Zuletzt geändert von Sepp; 14.09.2022, 20:27.

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            #6
            Hallo,

            hab das jetzt so eingetragen ohne Bodenrichtwert. Keine Fehlermeldung.
            Ich werde mich demnächst mit dem Gutachterausschuss in Verbindung setzen, wie der Bodenrichtwert für die Restfläche zu bewerten ist.

            Gruß beeng

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