Grundsteuererklärung NRW
Ich bin neu hier und daher vorab ein herzliches Hallo an alle Foristen!
Eigentlich dachte ich, das mit der Grundsteuerreform schaffe ich alleine. Jetzt, kurz vor der Eingabe, bin ich doch über ein paar Hürden gestolpert, bei denen mir weder Internetrecherche, noch ein Telefonat mit der offiziellen Grundsteuerreform-Hotline geholfen hat.
Die Situation:
Für meine vier Mietwohngrundstücke, habe ich vier Grundsteuer Informationsschreiben mit jeweils separaten Aktenzeichen erhalten. In den Schreiben selbst, wird das jewieilige Flurstück zweimal aufgeführt. In einer Zeile mit der Blattnummer des Grundbuchs, in einer weiteren Zeile mit der Blattnummer des Erbbaugrundbuchs. Wie gesagt: Flur, Flurstück, Zähler, Flurstück, Nenner, Fläche, Bodenrichtwert…, Alles identisch.
Meine Frage: (auf die ich selbst an der Spezialhotline keine Antwort bekam): muss ich im Elsterportal beide Grundbuchblätter eingeben, bzw. ist das überhaupt möglich? Wichtig hierbei: ich bin beides: Erbbaupächter und Eigentümer. Und als ob das nicht schon reichen würde, hat man bei einem der Objekte die Zeile des eigentlichen Grundbuchs weggelassen, obwohl die Ausgangssituation die gleiche ist (habe ich unter Grundsteuer.geodaten geprüft). Die Zeile hat es aber wohl irgendwie nicht in das amtliche Schreiben geschafft....
Habt ihr eine Idee zur korrekten Vorgehensweise?
Gruß
Konsument
Ich bin neu hier und daher vorab ein herzliches Hallo an alle Foristen!
Eigentlich dachte ich, das mit der Grundsteuerreform schaffe ich alleine. Jetzt, kurz vor der Eingabe, bin ich doch über ein paar Hürden gestolpert, bei denen mir weder Internetrecherche, noch ein Telefonat mit der offiziellen Grundsteuerreform-Hotline geholfen hat.
Die Situation:
Für meine vier Mietwohngrundstücke, habe ich vier Grundsteuer Informationsschreiben mit jeweils separaten Aktenzeichen erhalten. In den Schreiben selbst, wird das jewieilige Flurstück zweimal aufgeführt. In einer Zeile mit der Blattnummer des Grundbuchs, in einer weiteren Zeile mit der Blattnummer des Erbbaugrundbuchs. Wie gesagt: Flur, Flurstück, Zähler, Flurstück, Nenner, Fläche, Bodenrichtwert…, Alles identisch.
Meine Frage: (auf die ich selbst an der Spezialhotline keine Antwort bekam): muss ich im Elsterportal beide Grundbuchblätter eingeben, bzw. ist das überhaupt möglich? Wichtig hierbei: ich bin beides: Erbbaupächter und Eigentümer. Und als ob das nicht schon reichen würde, hat man bei einem der Objekte die Zeile des eigentlichen Grundbuchs weggelassen, obwohl die Ausgangssituation die gleiche ist (habe ich unter Grundsteuer.geodaten geprüft). Die Zeile hat es aber wohl irgendwie nicht in das amtliche Schreiben geschafft....
Habt ihr eine Idee zur korrekten Vorgehensweise?
Gruß
Konsument
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