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RLP: Feststellungserklärung WEG

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    RLP: Feststellungserklärung WEG

    Hallo,

    ich bin verunsichert ob ich die Feststellungserklärung richtig abgegeben habe.

    Ich bin Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses. Das MFH hat vier abgeschlossene Wohneinheiten, davon zwei in meinem Eigentum, davon wiederum eine von mir bewohnt, der Rest vermietet.
    Gemäß Grundbuch habe ich entsprechend anteilig Miteigentumsanteile am Grundstück. Die Angaben von Flur, Flurstück Zähler und Flurstück Nenner sind bei allen Grundbucheinträgen identisch, aber jeder Miteigentumsanteil hat eine andere Grundbuchblattnummer.
    Das FA hat vier Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung versendet. Zwei gingen entsprechend an mich und jeweils eins an die anderen beiden Miteigentümer.

    Ich habe eine Feststellungserklärung versendet in der ich alle vier Miteigentumsanteile aufgeführt habe, und unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler"/"Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner" den jeweiligen Anteil angegeben.
    Unter "Eigentümer(innen)/Beteiligte" habe ich jeweils die Eigentümer mit Ihrem Miteigentumsanteil aufgeführt.
    Abgegeben habe ich die Erklärung am 01.07. unter dem Aktenzeichen eines der vier Grundstücke.

    Einer der Miteigentümer ist nun der Meinung, jeder müsse die Erklärung für sich selbst abgeben, anstelle wie von mir durchgeführt für die ganze WEG.

    Was ist nun richtig?

    Viele Grüße
    Dave



    Zuletzt geändert von ; 15.09.2022, 09:36.

    #2
    Zitat von Dave.82 Beitrag anzeigen
    Hallo,



    Einer der Miteigentümer ist nun der Meinung, jeder müsse die Erklärung für sich selbst abgeben, anstelle wie von mir durchgeführt für die ganze WEG.

    Wenn es wirklich Eigentumswohnungen mit notarieller Teilungserklärungen sind, muss jeder seins machen. Das Wohnungseigentum ist die wirtschaftliche Einheit und steht im Alleineigentum des Besitzers. Bisher hatte ja auch jeder einen Einheitswertbescheid erhalten.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Info!
      Ja, es liegen notarielle Teilungserklärungen vor. Daraus stellen sich mir noch folgende Fragen:


      1. Das heißt, ich gebe zwei Erklärungen, für beide in meinem Besitz befindlichen Eigentumswohnungen ab?
      2. Unter Rn. 10 habe ich die Gesamtfläche und unter Rn. 11 den Anteil für eine Eigentumswohnung eingetragen. Richtig?
      3a. Bezieht sich die Eingabe Hauptvordruck unter Nr. 4, Rn. 32 auf das Gesamte Grundstück (=7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen) oder auf das anteilige Grundstück (=0 Alleineigentum einer natürlichen Person)
      3b. Sofern "7 Grundstücksgemeinschaft" richtig ist, sind unter Nr. 4 des Hauptvordrucks die anderen Eigentümer einzutragen? Wenn ja, warum, die geben doch selbst ab?
      4. Warum verlangt Elster unter Nr. 7 des Hauptvordrucks die Angabe eines Empfangsbevollmächtigten, wenn doch jeder Eigentümer selbst abgeben soll?
      5. Unter Nr. 4 Anlage Grundstück habe ich die anteilige Fläche angegeben (auf eine natürliche Zahl abgerundet) richtig? (Oder muss ich kaufmännisch runden?)
      6. Auch die vermietete Wohnung fällt in der Anlage Grundstück unter Nr. 1 - Angaben zur Grundstücksart - in die Kategorie Eigentumswohnung?


      Viele Grüße
      David

      Edit: Frage Nr. 6 ergänzt.
      Zuletzt geändert von ; 15.09.2022, 13:03.

      Kommentar


        #4
        1. Das heißt, ich gebe zwei Erklärungen, für beide in meinem Besitz befindlichen Eigentumswohnungen ab?
        Richtig !

        2. Unter Rn. 10 habe ich die Gesamtfläche und unter Rn. 11 den Anteil für eine Eigentumswohnung eingetragen. Richtig?
        Ebenfalls richtig !
        3a. Bezieht sich die Eingabe Hauptvordruck unter Nr. 4, Rn. 32 auf das Gesamte Grundstück (=7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen) oder auf das anteilige Grundstück (=0 Alleineigentum einer natürlichen Person)
        Alleineigentum, 1 und 1

        4. Warum verlangt Elster unter Nr. 7 des Hauptvordrucks die Angabe eines Empfangsbevollmächtigten, wenn doch jeder Eigentümer selbst abgeben soll?
        Wird bei Alleineigentum nicht verlangt.

        5. Unter Nr. 4 Anlage Grundstück habe ich die anteilige Fläche angegeben (auf eine natürliche Zahl abgerundet) richtig? (Oder muss ich kaufmännisch runden?)
        Die Summe der anteiligen Flächen ist auf volle m² abzurunden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!

          Charlie24 Meine 6. Frage hatte ich per Edit ergänzt und hat sich wohl mit Deiner Antwort überschnitten. Daher nochmal die Frage:

          Auch die vermietete Wohnung fällt in der Anlage Grundstück unter Nr. 1 - Angaben zur Grundstücksart - in die Kategorie Eigentumswohnung?

          Viele Grüße
          David

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            #6
            Auch die vermietete Wohnung fällt in der Anlage Grundstück unter Nr. 1 - Angaben zur Grundstücksart - in die Kategorie Eigentumswohnung?
            Ja, Wohnungseigentum ist richtig, mit Vermietung hat das nichts zu tun.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank! Damit sind alle Fragen geklärt!

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