Hallo,
ich bin verunsichert ob ich die Feststellungserklärung richtig abgegeben habe.
Ich bin Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses. Das MFH hat vier abgeschlossene Wohneinheiten, davon zwei in meinem Eigentum, davon wiederum eine von mir bewohnt, der Rest vermietet.
Gemäß Grundbuch habe ich entsprechend anteilig Miteigentumsanteile am Grundstück. Die Angaben von Flur, Flurstück Zähler und Flurstück Nenner sind bei allen Grundbucheinträgen identisch, aber jeder Miteigentumsanteil hat eine andere Grundbuchblattnummer.
Das FA hat vier Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung versendet. Zwei gingen entsprechend an mich und jeweils eins an die anderen beiden Miteigentümer.
Ich habe eine Feststellungserklärung versendet in der ich alle vier Miteigentumsanteile aufgeführt habe, und unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler"/"Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner" den jeweiligen Anteil angegeben.
Unter "Eigentümer(innen)/Beteiligte" habe ich jeweils die Eigentümer mit Ihrem Miteigentumsanteil aufgeführt.
Abgegeben habe ich die Erklärung am 01.07. unter dem Aktenzeichen eines der vier Grundstücke.
Einer der Miteigentümer ist nun der Meinung, jeder müsse die Erklärung für sich selbst abgeben, anstelle wie von mir durchgeführt für die ganze WEG.
Was ist nun richtig?
Viele Grüße
Dave
ich bin verunsichert ob ich die Feststellungserklärung richtig abgegeben habe.
Ich bin Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses. Das MFH hat vier abgeschlossene Wohneinheiten, davon zwei in meinem Eigentum, davon wiederum eine von mir bewohnt, der Rest vermietet.
Gemäß Grundbuch habe ich entsprechend anteilig Miteigentumsanteile am Grundstück. Die Angaben von Flur, Flurstück Zähler und Flurstück Nenner sind bei allen Grundbucheinträgen identisch, aber jeder Miteigentumsanteil hat eine andere Grundbuchblattnummer.
Das FA hat vier Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung versendet. Zwei gingen entsprechend an mich und jeweils eins an die anderen beiden Miteigentümer.
Ich habe eine Feststellungserklärung versendet in der ich alle vier Miteigentumsanteile aufgeführt habe, und unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler"/"Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner" den jeweiligen Anteil angegeben.
Unter "Eigentümer(innen)/Beteiligte" habe ich jeweils die Eigentümer mit Ihrem Miteigentumsanteil aufgeführt.
Abgegeben habe ich die Erklärung am 01.07. unter dem Aktenzeichen eines der vier Grundstücke.
Einer der Miteigentümer ist nun der Meinung, jeder müsse die Erklärung für sich selbst abgeben, anstelle wie von mir durchgeführt für die ganze WEG.
Was ist nun richtig?
Viele Grüße
Dave
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