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Erbengemeinschaft Grundsteuererklärung

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    Erbengemeinschaft Grundsteuererklärung

    Meinem Bruder und mir gehört in vorweggenommener Erbfolge das Haus unserer Eltern zur je einer Hälfte. Die Eltern leben noch und haben ein lebenslanges Nießbrauchsrecht. Sind wir nun in Zeile 32 der Eigentumsverhältnisse eine Erbengemeinschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft?? Wir haben ja noch nicht geerbt.....

    #2
    Sind wir nun in Zeile 32 der Eigentumsverhältnisse eine Erbengemeinschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft??
    Eine Erbengemeinschaft seid ihr nicht. Ob ihr eine Bruchteilsgemeinschaft seid, ist auch fraglich. Darf jeder von euch seinen Anteil

    einfach verkaufen, ohne den anderen fragen zu müssen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke zunächst für die schnelle Antwort. Es besteht laut notarieller Urkunde auf Seiten meiner Eltern ein Rückforderungsrecht, u. a. falls einer von uns beiden seinen Miteigentumsanteil veräußert oder belastet. Ob wir das generell nicht dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis. Darüber kann ich der Urkunde nichts entnehmen.

      Was heißt das denn nun für die Grundsteuererklärung??

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        #4
        Was heißt das denn nun für die Grundsteuererklärung??
        Ihr könnt schon Bruchteilsgemeinschaft auswählen, auf den Grundsteuerwert selbst hat das ja keinen Einfluss.

        Ihr könnt aber auch Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen auswählen, denn eigentlich

        könnt ihr euren Anteil weder veräußern noch belasten, ohne Gefahr zu laufen, dass die Schenkung widerrufen wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          super, danke!!

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