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Grundsteuererkl. Baden-Württemberg / WEG / Flur, Zähler, Nenner

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    Grundsteuererkl. Baden-Württemberg / WEG / Flur, Zähler, Nenner

    Hallo, ich dachte ich bekomme die Grundsteuererklärung alleine hin, aber anscheinend doch nicht.

    Bundesland: Baden-Württemberg

    Mein erstes Verständnisproblem betrifft die "Lage des Grundstücks" und zwar Flur, Zähler und Nenner der Gemarkung.
    Im Schreiben vom Finanzamt steht die Flurstücknummer 12345 komplett im Feld "Zähler", das Feld "Flur" und "Nenner" ist leer.
    Im Kaufvertrag ist immer nur von der Flurstücknummer 12345 die Rede, da ist nichts aufgeteilt in Zähler und Nenner.
    Was ist denn jetzt die Flur, was ist der Zähler und was ist der Nenner?
    Ist bei der Nummer 12345 dann die Flur 12 und der Zähler ist 345 und der Nenner bleibt dann leer ohne Angabe?
    Denn wenn ich das richtig verstehe müssen Flur und Zähler auf jeden Fall gefüllt sein.
    Oder schreibe ich 12345 komplett bei Flur rein und lasse Zähler und Nenner leer.
    (Dabei geht es ja nicht um den Mathematischen Zähler und Nenner sondern lediglich um Begrifflichkeiten des Katasteramtes zur Lage?).

    Und das zweite betrifft den "Anteil am Grundstück", auch hier wieder Zähler und Nenner.
    Hier geht es um meinen Anteil, also um meine Wohnungen, richtig?
    Ist das der Mieteigentumsanteil wie er in der Teilungserklärung steht?
    Also zb 98/1000, dann ist 98 bei Zähler und 1000 bei Nenner einzutragen?
    (Hier wiederum geht es um den mathematischen Zähler und Nenner als Teil des ganzen Grundstücks?)

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Else69; 15.09.2022, 14:22.

    #2
    siehe Anleitung von Charlie:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg

    Gruß
    Sepp

    Kommentar


      #3
      In BW gibt es offensichtlich keine Flur(nummern), Nenner kann, muss es aber nicht geben, bei dir anscheinend nicht.
      12345 ist also der Zähler. Flur und Nenner bleiben leer, ersteres gibt einen Warnhinweis, der ignoriert werden kann.

      Wenn in der Teilungserklärung 98/1000 steht, ist 98 in der Tat der Zähler und 1000 der Nenner.

      Kommentar


        #4
        Ich habe jetzt alles eingetragen, aber es gibt den folgenden Fehler, der sich genau auf das bezieht, was mir im Vorfeld schon unklar war (Zähler, Nenner wirtschaftliche Einheit).
        Dummerweise ist die Fehlermeldung nicht so einfach verständlich.

        Elster Fehlermeldung:
        Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.


        In Zeile 10 habe ich bei Fläche die Gesamtgröße des Flurstücks eingeben: 1.500m²
        In Zeile 11 habe ich bei Zähler 95 und bei Nenner 1000 eingegeben, das entspricht dem Mieteigentumsanteil von 95/1000 in der Teilungserklärung.
        Und in Zeile 3 der Anlage grundstück habe ich dann wieder 1.500 eingeben.

        Vieleicht ist Zeile 3 der Fehler, muss ich da 95/1000 von 1.500m² eingeben, also 142,5m² was meinem Mieteigentumsanteil in m² entspricht?

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          #5
          Vieleicht ist Zeile 3 der Fehler, muss ich da 95/1000 von 1.500m² eingeben, also 142,5m² was meinem Mieteigentumsanteil in m² entspricht?
          So ist das gemeint. Abgerundet sind in Zeile 3 von GW2 142 m² einzutragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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