Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW für "Blöde"....wer kann helfen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW für "Blöde"....wer kann helfen ?

    Hallo, ich bin neu hier und mein Userrname ist Programm ! Ersteinmal ein freundliches Hallo an alle Foristen !!!

    Bis jetzt bin ich mit der Steuer im Elster "ganz gut" zu Recht gekommen was die Einkommenssteuer angeht, aber
    die Grundsteuer wirft massive Fragen auf.
    Bei der Grundstücksart konnte mir der Finanzbeamte den ich ebend angerufen habe auch nicht weiter helfen. Ich füge
    mal ein Bild mit ein und würde mich freuen, wenn mir irgendjemand weiterhelfen könnte, wo ich was einzutragen habe
    und unter welche Grundstücksart es fällt.
    Haus.jpg

    Blau - das gesamte Grundstück 1500 qm
    Schwarz links - Wagenremise mit zwei Autostellplätzen (1/3 Selbstnutzung 2/3 für Mieter)
    Schwarz mitte - Zubehörräume u. Waschküche (Selbst- und Mieternutzung)
    Orange - vermietete Wohnung Anbau
    Grün - Grundfläche Wohnhaus 2 Stockwerke
    Rot - Erdgeschoss zwei vermietete Räume gewerblich
    Hellblau - Erdgeschoss und erste Etage Selbstnutzung
    Rosa - vermietete Wohnung Obergeschoss
    Lila - Doppelgarage vermietet für private Nutzung
    Lila-Rot - Einfachgarage vermietet für Gewerbe

    Wohnfläche im Haus beträgt insgesamt 225 qm

    Gehören Wagenremise, Garagenanbau und Zubehörräume zu den Nichtwohngrundstücken?

    Ich muss noch erwähnen, dass ich ja ansich einen Steuerberater nehmen würde, aber auf Grund der momentanen Lage dies finanziell nicht stemmen kann (Haus ist noch nicht abbezahlt und von überall "flattern" die Kosten rein).
    Vielen Dank schon einmal für die eventuelle Hilfe und einen schönen Tag noch.

    Der Verzweifler
    Zuletzt geändert von Verzweifler; 15.09.2022, 16:07.

    #2
    Das Grundstück muss gemäß der Verteilung von Wohn- und Nutzflächen zunächst einer Grundstücksart zugeordnet werden.

    Erst dann weiß man, ob das Grundstück im Ertrags- oder im Sachwertverfahren zu bewerten ist. § 249 BewG:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      genau dies ist ja eins der Probleme....Wegen der Vermischung der Nutzung (selbst wohnen, vermietet und gewerblich) stellt sich mir ja die Frage,
      wo ich mit der Bewertung beginnen muß. Mischnutzung oder Haus mit mehreren Wohnungen, da bei Mischnutzung steht, es darf kein Egentum
      vorhanden sein. Aber bei Mietwohngrundstück, ist das mit den Prozenten nicht passend.
      Wenn sich meine Nerven beruhigt haben, werde ich mal versuchen noch feiner aufzuschlüsseln!
      Danke erstmal für Deinen Beitrag!
      Zuletzt geändert von Verzweifler; 15.09.2022, 17:43.

      Kommentar


        #4
        Ob selbst wohnen oder vermietet, ist doch nicht bewertungsrelevant. Man erfasst die eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken

        dienenden Nutzflächen einschließlich der für gewerbliche Zwecke vermieteten Garage und alle Wohnflächen (ohne Garagen).

        Dann kann man die Prozente berechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X