Grundsteuer: Kann meine Steuernr. nicht eingeben, Land NRW fehlt

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  • GTAce
    Neuer Benutzer
    • 15.09.2022
    • 5

    #1

    Grundsteuer: Kann meine Steuernr. nicht eingeben, Land NRW fehlt

    Hallo,

    ich wollte meine Grundstererklärung machen, habe das Formular ausgewählt, bin auf "andere Bundesländer" gegangen und wollte dann NRW auswählen, aber im Dropdown sind nur Berlin, Bremen und SH (s. Screenshot). Da jemand in meinem Haushalt damals das Anschreiben vom Finanzamt weggeschmissen hat, habe ich auch kein Aktenzeichen. Was soll ich machen?
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  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Da ist nicht nach deiner Steuernummer gefragt, sondern der vom Grundstück, und die gibt es, wie da auch steht, nur in wenigen Bundesländern, in den anderen heißt es Aktenzeichen.

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Da steht doch:

      Steuernummern aus einigen Bundesländern sind in diesem Formular nicht zulässig
      Warum willst Du da unbedingt was eingeben?

      Kommentar

      • GTAce
        Neuer Benutzer
        • 15.09.2022
        • 5

        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Da ist nicht nach deiner Steuernummer gefragt, sondern der vom Grundstück,
        Warum steht das da nicht?

        und die gibt es, wie da auch steht, nur in wenigen Bundesländern, in den anderen heißt es Aktenzeichen.
        Und wo finde ich das?

        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Da ist nicht nach deiner Steuernummer gefragt, sondern der vom Grundstück, und die gibt es, wie da auch steht, nur in wenigen Bundesländern, in den anderen heißt es Aktenzeichen.
        Weil ich nichts anderes habe.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Ich wurde z. B. schriftlich aufgefordert, die Grundsteuererklärung zu machen. Da steht das Aktenzeichen drin. Du kannst auch in alten Grundsteuerbescheiden nachgucken.

          Kommentar

          • GTAce
            Neuer Benutzer
            • 15.09.2022
            • 5

            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Ich wurde z. B. schriftlich aufgefordert, die Grundsteuererklärung zu machen. Da steht das Aktenzeichen drin. Du kannst auch in alten Grundsteuerbescheiden nachgucken.
            Lies bitte noch mal meinen Original-Beitrag. Aber danke für den letzten Hinweis. Dann kann ich das Aktenzeichen von meinem letzten Grundbesitzabgabenbescheid nehmen?

            EDIT: Nope, das geht nicht.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45930

              #7
              Dann kann ich das Aktenzeichen von meinem letzten Grundbesitzabgabenbescheid nehmen?
              Das ist das Aktenzeichen der Gemeinde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Sepp
                Erfahrener Benutzer
                • 03.07.2022
                • 364

                #8
                Ich bring da jetzt mal etwas Ordnung in die Postings:

                1. Der Ordnungsbegriff für die Grundsteuer ist in Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Steuernummer.
                In allen anderen Ländern (wie auch in NRW) ist als Ordnungsbegriff für die Grundsteuer das Aktenzeichen zu verwenden.

                2. Das Aktenzeichen entnimmst Du dem Schreiben vom Finanzamt oder deinem Grundsteuerbescheid vom Finanzamt.
                Liegt beides nicht vor, dann bitte Anfruf beim Finanzamt.

                3. Die Steuernummer der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer kann nur bei den Angaben zu den Eigentümern/Beteiligten angegeben werden, nicht jedoch als Ordnungsbegriff für die Grundsteuer!

                Da jemand in meinem Haushalt damals das Anschreiben vom Finanzamt weggeschmissen hat,
                Das ist nicht so gut, denn da stand auch noch etwas mehr drin als nur das Aktenzeichen.
                Vor allem welche Flurstücke mit welchem Flurstück:Zähler/Nenner zur wirtschaftlichen Einheit gehören.
                Das musst Du dann alles in deinen eigenen Unterlagen raussuchen.

                Gruß
                Sepp

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Zitat von GTAce Beitrag anzeigen
                  Lies bitte noch mal meinen Original-Beitrag
                  Für was diese Fleißarbeit?

                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  und die gibt es, wie da auch steht, nur in wenigen Bundesländern, in den anderen heißt es Aktenzeichen.
                  Zitat von GTAce Beitrag anzeigen
                  Und wo finde ich das?
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Ich wurde z. B. schriftlich aufgefordert, die Grundsteuererklärung zu machen. Da steht das Aktenzeichen drin. Du kannst auch in alten Grundsteuerbescheiden nachgucken.

                  Kommentar

                  • GTAce
                    Neuer Benutzer
                    • 15.09.2022
                    • 5

                    #10
                    Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
                    Ich bring da jetzt mal etwas Ordnung in die Postings:

                    1. Der Ordnungsbegriff für die Grundsteuer ist in Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Steuernummer.
                    In allen anderen Ländern (wie auch in NRW) ist als Ordnungsbegriff für die Grundsteuer das Aktenzeichen zu verwenden.

                    2. Das Aktenzeichen entnimmst Du dem Schreiben vom Finanzamt oder deinem Grundsteuerbescheid vom Finanzamt.
                    Liegt beides nicht vor, dann bitte Anfruf beim Finanzamt.

                    3. Die Steuernummer der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer kann nur bei den Angaben zu den Eigentümern/Beteiligten angegeben werden, nicht jedoch als Ordnungsbegriff für die Grundsteuer!


                    Das ist nicht so gut, denn da stand auch noch etwas mehr drin als nur das Aktenzeichen.
                    Vor allem welche Flurstücke mit welchem Flurstück:Zähler/Nenner zur wirtschaftlichen Einheit gehören.
                    Das musst Du dann alles in deinen eigenen Unterlagen raussuchen.

                    Gruß
                    Sepp
                    Danke, das klärt endlich alles auf.
                    Mit dem Schreiben das ist mir bewusst, bin auch stinksauer deswegen, nur ist das nicht meine Schuld.
                    Finde es absolut ätzend, dass dieses Schreiben nicht noch mal rausgeschickt werden kann.

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