Hallo ich hätte eine Frage zu meiner besonderen "Garage". Die Garage steht ca 5m vom Wohnhaus entfernt und ist in Hanglage. Unten sind zwei Garagenstellplätze (34m²) und oben wird sie als Schuppen genutzt (ebenfalls 34 m²). Darf ich jetzt bei der Garage den Freibetrag von 50m² abziehen, und für das obere Geschoss den 30m² Freibetrag von Nutzflächen von 30m² ? Oder werden beide Stockwerke als Garage bezeichnet?
Bekomme für einen solchen Fall nirgends eine Erklärung.
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