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    Grundsteuer Bayern

    Hallo ich hätte eine Frage zu meiner besonderen "Garage". Die Garage steht ca 5m vom Wohnhaus entfernt und ist in Hanglage. Unten sind zwei Garagenstellplätze (34m²) und oben wird sie als Schuppen genutzt (ebenfalls 34 m²). Darf ich jetzt bei der Garage den Freibetrag von 50m² abziehen, und für das obere Geschoss den 30m² Freibetrag von Nutzflächen von 30m² ? Oder werden beide Stockwerke als Garage bezeichnet?
    Bekomme für einen solchen Fall nirgends eine Erklärung.

    #2
    Darf ich jetzt bei der Garage den Freibetrag von 50m² abziehen, und für das obere Geschoss den 30m² Freibetrag von Nutzflächen von 30m² ? Oder werden beide Stockwerke als Garage bezeichnet?
    Wenn das Obergeschoss nicht als Garage nutzbar ist, wird dir nichts anderes übrig bleiben. Ich hatte den Fall, dass die Garagen unterkellert waren

    und das Obergeschoss die Garage war. Das Kellergeschoss war allerdings mit dem Keller des Hauses verbunden, das habe ich dann als Kellerraum behandelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK, vielen Dank für die schnelle Antwort Charlie 24.

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