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Frage zu "Art des Grundstücks" Rheinland Pfalz

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    Frage zu "Art des Grundstücks" Rheinland Pfalz

    Hallo,
    ich mache für Rheinland Pfalz eine Feststellungserklärung und habe 2 Fragen.

    Zum Objekt: Besitz einer einzelnen Eigentumswohnung in einem MFH mit insgesamt 6 Whg. und einem Gewerbe (Ladenlokal) im Erdgeschoss. Wohnflächen der 6 Whg. jeweils 99 qm (Gesamtwohnfläche also 594 qm); der MEA-Anteil des Ladenlokals beträgt 324/1000 tel. mit einer Nutzflächenangabe von ca. 200 qm.

    In der Anlage GW2 hätte ich jetzt unter Art des Grundstückes "gemischt genutztes Grundstück" und nicht "Wohngrundstück" angegeben (passend zu den Relationen). Es kommt dann aber die Fehlermeldung "Bei Nichtwohngrundstück müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden", was mir natürlich nicht möglich ist. Was ist als Art des Grundstückes hier richtig?

    Eine weitere Frage noch zur Zeile 12, wo nach der "Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 100 qm" gefragt wird.
    Ist eine 1 für meine Whg. richtig (meine wirtschaftliche Einheit) oder eine 6 für das Gebäude?

    Wäre nett, wenn Ihr mir hier helfen könntet.

    Freundliche Grüße
    Uwe

    #2
    Zitat von Uwe63 Beitrag anzeigen
    In der Anlage GW2 hätte ich jetzt unter Art des Grundstückes "gemischt genutztes Grundstück" und nicht "Wohngrundstück" angegeben
    Du machst die Erklärung nicht für das Haus, sondern für Deine Wohnung. Es handelt sich um Wohnungseigentum.

    Kommentar


      #3
      Ist eine 1 für meine Whg. richtig (meine wirtschaftliche Einheit) oder eine 6 für das Gebäude?
      Da du nur deine wirtschaftliche Einheit erklärst, ist natürlich 1 richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank.

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