Hallo,
ich mache für Rheinland Pfalz eine Feststellungserklärung und habe 2 Fragen.
Zum Objekt: Besitz einer einzelnen Eigentumswohnung in einem MFH mit insgesamt 6 Whg. und einem Gewerbe (Ladenlokal) im Erdgeschoss. Wohnflächen der 6 Whg. jeweils 99 qm (Gesamtwohnfläche also 594 qm); der MEA-Anteil des Ladenlokals beträgt 324/1000 tel. mit einer Nutzflächenangabe von ca. 200 qm.
In der Anlage GW2 hätte ich jetzt unter Art des Grundstückes "gemischt genutztes Grundstück" und nicht "Wohngrundstück" angegeben (passend zu den Relationen). Es kommt dann aber die Fehlermeldung "Bei Nichtwohngrundstück müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden", was mir natürlich nicht möglich ist. Was ist als Art des Grundstückes hier richtig?
Eine weitere Frage noch zur Zeile 12, wo nach der "Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 100 qm" gefragt wird.
Ist eine 1 für meine Whg. richtig (meine wirtschaftliche Einheit) oder eine 6 für das Gebäude?
Wäre nett, wenn Ihr mir hier helfen könntet.
Freundliche Grüße
Uwe
ich mache für Rheinland Pfalz eine Feststellungserklärung und habe 2 Fragen.
Zum Objekt: Besitz einer einzelnen Eigentumswohnung in einem MFH mit insgesamt 6 Whg. und einem Gewerbe (Ladenlokal) im Erdgeschoss. Wohnflächen der 6 Whg. jeweils 99 qm (Gesamtwohnfläche also 594 qm); der MEA-Anteil des Ladenlokals beträgt 324/1000 tel. mit einer Nutzflächenangabe von ca. 200 qm.
In der Anlage GW2 hätte ich jetzt unter Art des Grundstückes "gemischt genutztes Grundstück" und nicht "Wohngrundstück" angegeben (passend zu den Relationen). Es kommt dann aber die Fehlermeldung "Bei Nichtwohngrundstück müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden", was mir natürlich nicht möglich ist. Was ist als Art des Grundstückes hier richtig?
Eine weitere Frage noch zur Zeile 12, wo nach der "Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 100 qm" gefragt wird.
Ist eine 1 für meine Whg. richtig (meine wirtschaftliche Einheit) oder eine 6 für das Gebäude?
Wäre nett, wenn Ihr mir hier helfen könntet.
Freundliche Grüße
Uwe
Kommentar