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Grundsteuererkl. für Standardfall: 1 Eigentumswohnung mit 1 Tiefgaragenstellplatz

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    #16
    Na also, geht doch.

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      #17
      Wenn die Finanzämter Leverkusen und Neuss jetzt noch § 244 BewG kennen und verstehen würden, würden sie sich der hier vertretenen Rechtsauffassung,

      was rechnerisch zum Grund und Boden einer wirtschaftlichen Einheit gehört, schlussendlich anschließen müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von HpunktS Beitrag anzeigen
        ja, wir reden in GW2 unter 4 in Zeile 4 Feld 10 nur zu 100% über Grund- und Bodenfläche.
        Daher habe ich die Hilfe so gelesen:
        Die "Grund- und Boden"-Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst".

        Und deshalb verstehen das 2 Finanzamt-KollegInnen auch genau so und sich sich einig und werden mir das schriftlich bestätigen.
        Und deshalb hat 1 FInAmt daraus geschlossen, dass daher auch in GW1 der "Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes nicht erfasst wird.
        Das andere FinAmt sagt, dass in GW1 Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes erfasst wird.

        Ich verstehe völlig, dass Ihr das anders seht und bedanke mich für Eure schnellen Antworten.

        Kann ich Euch beim Finanzamt irgendwie zitieren?
        Zunächst zum letzten Punkt: Dies ist ein öffentliches, sogar bei Suchmaschinen wie Google indiziertes Forum. Das kann man zitieren, wo man mag.

        Ansonsten:

        Du hängst wie eine Klette an diesem verunglückten Beispiel 1 aus der Anleitung. Dieses beginnt jedoch schon in der Anleitung zu GW1 zu den Zeilen 9ff: Ein Anteil von 333/10.000 an einem Flurstück mit 1.500qm, das Wohnung und Stellplatz enthält. In der Anleitung zu GW3 Zeile 4 soll dann anscheinend demonstriert werden, dass dir 1500 mit dem Eigentumsanteil zu multiplizieren sind (und das auch noch falsch, denn 1.500*333/10.000=49,95, es sind also unstreitig abgerundet 49 statt wie angegeben 50 einzutragen). Der Satz, dass die Garage nicht gesondert erfasst wird, ist korrekt. Es wird nirgendwo gesondert erfasst, dass x von den 333 Zehntausendstel entfallen. Nirgendwo steht, dass Flächen, auf denen Garagen sind, nicht zählen und weggelassen werden könnten. Insbesondere steht da auch nicht, wenn die Wohnung und die Garage auf zwei getrennten Grundbuchblättern stehen, man letzteres weglassen darf.

        Du kannst jetzt gerne noch die FÄ Hagen, Siegen, Tecklenburg und Detmold fragen, dann hast du alle Teile von NRW einmal durch, aber da du inzwischen hier schon den nächsten Thread aufgemacht hast: Das, was wir dir erklärt haben, haben wir vermutlich inzwischen 1000 Fragestellern erklärt zzgl. ungezählten stillen Mitlesern. Du wirst hier keine andere Antwort bekommen.


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