Grundsteuer - Terrasse nicht angegeben

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  • Charlie24
    antwortet
    EFH Baujahr 2020. Rechnet man nur die überdachte Terasse oder auch nicht überdachten Teil?
    Ein Viertel der gesamten Terrassenfläche ist der Wohnfläche hinzuzurechnen, da führt kein Weg daran vorbei. Man könnte sogar

    zu der Auffassung kommen, dass der überdeckte Teil wegen des höheren Wohnkomforts zur Hälfte anzurechnen ist.

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  • Ixox87
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nach der bis Ende 2003 gültigen Zweiten Berechnungsverordnung waren nicht überdeckte Terrassen überhaupt nicht

    auf die Wohnfläche anzurechnen.
    EFH Baujahr 2020. Rechnet man nur die überdachte Terasse oder auch nicht überdachten Teil?

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Frage wurde hier beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...ung-nicht-mehr

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  • elsterer8
    antwortet
    Mein Beitrag von 21:44h ist löschen, ich erinnere mich, besser neu posten zu sollen und nicht hineinzu"grätschen".

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  • elsterer8
    antwortet
    Frage 1
    Rheinland-Pfalz, EFH Bj 1979. Wohnflächenberechnung damals nach DIN 283. Liege ich richtig, wenn das Ergebnis dieser Berechnung nicht mehr angewendet werden kann, sondern neu nach der Wohnflächenberechnungs VO gültig ab 2004 ermittelt werden muß?
    Da sind in meinem Falle 8% Unterschied.
    Frage 2
    Wo ist der juristische Henkel, an dem man gepackt und im schlimmsten Falle verurteilt werden könnte, sollte das Ergebnis der WohnflächenBerechnung grob/schuldhaft falsch sein?

    danke schon mal!
    Zuletzt geändert von elsterer8; 17.09.2022, 20:50.

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  • Charlie24
    antwortet
    Danke für die Info, dann sollte die "Unterschlagung" steuerlich unerheblich sein.
    Diese Wohnflächenberechnungen bleiben im Rahmen von § 5 der Wohnflächenverordnung weiter gültig.

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  • Callatze
    antwortet
    Danke für die Info, dann sollte die "Unterschlagung" steuerlich unerheblich sein.

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  • Callatze
    antwortet
    Es ist ein Reihenmittelhaus Baujahr 2003.

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  • Charlie24
    antwortet
    Nach der bis Ende 2003 gültigen Zweiten Berechnungsverordnung waren nicht überdeckte Terrassen überhaupt nicht

    auf die Wohnfläche anzurechnen.

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  • Callatze
    antwortet
    Es ist ein Reihenmittelhaus Baujahr 2003.

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  • Charlie24
    antwortet
    Nun ist mir aufgefallen, dass dort die Terrasse nicht mit berechnet wurde, es fehlen 3,93m² (25% von 15,72m²).
    Wann ist denn das Haus gebaut worden ? Vor 2004 oder danach ?

    Ich habe den Titel des Themas geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.

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  • Callatze
    hat ein Thema erstellt Grundsteuer - Terrasse nicht angegeben.

    Grundsteuer - Terrasse nicht angegeben

    Hallo,
    ich habe soeben meine Grundsteuererklärung gemacht und mich bei der Angabe der Wohnfläche an den Hausunterlagen orientiert. Nun ist mir aufgefallen, dass dort die Terrasse nicht mit berechnet wurde, es fehlen 3,93m² (25% von 15,72m²). Schlägt das bei der Berechnung ins Kontor, muss ich das eventuell dem Finanzamt nachmelden?
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