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Frage 1
Rheinland-Pfalz, EFH Bj 1979. Wohnflächenberechnung damals nach DIN 283. Liege ich richtig, wenn das Ergebnis dieser Berechnung nicht mehr angewendet werden kann, sondern neu nach der Wohnflächenberechnungs VO gültig ab 2004 ermittelt werden muß?
Da sind in meinem Falle 8% Unterschied.
Frage 2
Wo ist der juristische Henkel, an dem man gepackt und im schlimmsten Falle verurteilt werden könnte, sollte das Ergebnis der WohnflächenBerechnung grob/schuldhaft falsch sein?
danke schon mal!
Zuletzt geändert von elsterer8; 17.09.2022, 20:50.
Hallo,
ich habe soeben meine Grundsteuererklärung gemacht und mich bei der Angabe der Wohnfläche an den Hausunterlagen orientiert. Nun ist mir aufgefallen, dass dort die Terrasse nicht mit berechnet wurde, es fehlen 3,93m² (25% von 15,72m²). Schlägt das bei der Berechnung ins Kontor, muss ich das eventuell dem Finanzamt nachmelden?
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