Hallo, ich wohne in Berlin und will über Elster meine Daten hinsichtlich der Grundsteuerreform abgeben. Ich besitze eine kleine Eigentumswohnung in einem großen Hausverwaltungskomplex. Im Grundbuch sind unter meiner Hausnummer (es gibt mehrere Hausnummern) dafür zwei Flurstücke separat eingetragen, ohne Zähler/Nenner. Ich muss also zwei Flurstücke angeben, wenn ich das richtig sehe. Im Formular von Elster ist es unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" aber nur möglich, ein Flurstück einzugeben (und eines der beiden Kästchen freizulassen) bzw. wenn man zwei eingibt, ist das automatisch Zähler/Nenner. Ich habe jeweils versucht, in einem Kästchen beide Flurstücke einzugeben mit einem Plus-Zeichen dazwischen, aber das funktioniert nicht. Was soll ich machen?
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Grundsteuerreform Berlin - zwei Flurstücke eintragen unmöglich
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Erstens kannst du beliebig viele Flurstücke nacheinander erfassen und zweitens brauchst du bei Wohnungseigentum immer
Zähler und Nenner für die Zeile 11 von GW1. Das sind Pflichtfelder !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Charlie, ich beziehe mich auf diese Angabe im Hauptvordruck GW1 (10/14-15) in "Gemarkung beziehungsweise Flurstück". Dass es dort nicht zwingend Zähler/Nenner-Aufteilung gibt (genausowenig wie in meinem Grundbucheintrag) wird auch daraus deutlich, dass im Formular steht "Nenner (falls vorhanden)".
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Hallo Charlie, als "Erfahrener Benutzer" würde ich deshalb mit so Aussagen wie "brauchst du immer" vorsichtig sein, gerade im föderalen Deutschland. Vielleicht wohnst du in einem anderen Bundesland als ich, wo das tatsächlich zutrifft. Solange du nicht weißt, ob das überall zutrifft, solltest du zurückhaltend sein, weil solche Aussagen Nutzer verwirren können.
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Natürlich gibt es Flurstücke, deren Flurstücksnummer nur einen Zähler hat, das ist doch bekannt. Worauf zielt deine Frage denn ab ?Freundliche Grüße
Charlie24
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Und natűrlich sind Flurstücksnummer:Zähler und Flurstücksnummer:Nenner was völlig anderes als zur wirtschaftlichen Einheit gehörender
Anteil:Zähler und zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Nenner.
Letztere sind im Modell des Bundes und im Modell Baden-Württemberg Pflichtfelder des Hauptvordrucks und werden fűr die Berechnung der Summe der zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen (siehe GW2) benötigt.
Gruß
Sepp
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... weil solche Aussagen Nutzer verwirren können.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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