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Grundsteuerreform Berlin - zwei Flurstücke eintragen unmöglich

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    Grundsteuerreform Berlin - zwei Flurstücke eintragen unmöglich

    Hallo, ich wohne in Berlin und will über Elster meine Daten hinsichtlich der Grundsteuerreform abgeben. Ich besitze eine kleine Eigentumswohnung in einem großen Hausverwaltungskomplex. Im Grundbuch sind unter meiner Hausnummer (es gibt mehrere Hausnummern) dafür zwei Flurstücke separat eingetragen, ohne Zähler/Nenner. Ich muss also zwei Flurstücke angeben, wenn ich das richtig sehe. Im Formular von Elster ist es unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" aber nur möglich, ein Flurstück einzugeben (und eines der beiden Kästchen freizulassen) bzw. wenn man zwei eingibt, ist das automatisch Zähler/Nenner. Ich habe jeweils versucht, in einem Kästchen beide Flurstücke einzugeben mit einem Plus-Zeichen dazwischen, aber das funktioniert nicht. Was soll ich machen?

    #2
    Erstens kannst du beliebig viele Flurstücke nacheinander erfassen und zweitens brauchst du bei Wohnungseigentum immer

    Zähler und Nenner für die Zeile 11 von GW1. Das sind Pflichtfelder !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Man beachte den Button "Gemarkung und Flurstück hinzufügen". den kann man nach Speicherung der ersten Fläche auch mehrmals benutzen.

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        #4
        Hallo Hilfsprofi, das stimmt, aber dann sieht es doch so aus, dass ich zwei Wohnungen besitze, weil ich zwei separate Unterformulare ausfülle?

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          #5
          Hallo Charlie, ich beziehe mich auf diese Angabe im Hauptvordruck GW1 (10/14-15) in "Gemarkung beziehungsweise Flurstück". Dass es dort nicht zwingend Zähler/Nenner-Aufteilung gibt (genausowenig wie in meinem Grundbucheintrag) wird auch daraus deutlich, dass im Formular steht "Nenner (falls vorhanden)".

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            #6
            Hallo Charlie, als "Erfahrener Benutzer" würde ich deshalb mit so Aussagen wie "brauchst du immer" vorsichtig sein, gerade im föderalen Deutschland. Vielleicht wohnst du in einem anderen Bundesland als ich, wo das tatsächlich zutrifft. Solange du nicht weißt, ob das überall zutrifft, solltest du zurückhaltend sein, weil solche Aussagen Nutzer verwirren können.

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              #7
              Natürlich gibt es Flurstücke, deren Flurstücksnummer nur einen Zähler hat, das ist doch bekannt. Worauf zielt deine Frage denn ab ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Und natűrlich sind Flurstücksnummer:Zähler und Flurstücksnummer:Nenner was völlig anderes als zur wirtschaftlichen Einheit gehörender
                Anteil:Zähler und zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Nenner.
                Letztere sind im Modell des Bundes und im Modell Baden-Württemberg Pflichtfelder des Hauptvordrucks und werden fűr die Berechnung der Summe der zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen (siehe GW2) benötigt.


                Gruß
                Sepp

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                  #9
                  Hallo Charlie, ich hatte eine Frage gestellt zu den Flurstücken und du hast mit einer Aussage zum Miteigentumanteil geantwortet. "Hilfsprofi" hat mir etwas weitergeholfen.

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                    #10
                    Was hat den die Anzahl der Flurstűcke mit der Anzahl der Wohnungen zu tun?

                    Nichts.

                    Gruß
                    Sepp

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                      #11
                      ... weil solche Aussagen Nutzer verwirren können.
                      Meine Aussage, dass man für die Zeile 11 von GW1 immer Zähler und Nenner braucht, verwirrt niemanden, das stimmt ja bei dieser Zeile auch.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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