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Hessen Grundsteuer B: alte Bauernhof-Nebengebäude

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    Hessen Grundsteuer B: alte Bauernhof-Nebengebäude

    Hallo zusammen,

    auch wenn das Thema schon einmal hier diskutiert wurde, ist es mir noch nicht 100 % klar.
    Ich habe ein Wohngebäude: 204qm Wohnfläche Eine Halle, die als Garage und Abstellraum genutzt wird: 180qm

    Eine alte Scheune, die als reiner Lagerraum genutzt wird: 120qm
    Im selben Gebäude 2 ehemalige Ställe, die als Keller genutzt werden, je 45qm

    Ist es korrekt, dass ich das alles als Wohnraum angeben muss?
    ​​​​​​
    ​​​​​​Wichtig: Es besteht kein landwirtschaftlicher Betrieb.

    Danke für ein Feedback.

    #2
    Ist es korrekt, dass ich das alles als Wohnraum angeben muss?
    Das wurde hier zwar schon mehrfach behauptet, aber mir kommt es auch komisch vor.

    Bisher habe ich leider nicht die Zeit gefunden, mich näher mit dem hessischen Modell zu befassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Sehr interessant. Mein heutiger Anruf beim zuständigen FA ergab, dass alles als Nutzfläche anzugeben ist.
      Denke, das würde dann noch teurer als Wohnfläche.
      Nutzfläche ist lt. Definition "Zu den Nutzungsflächen zählen Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (z. B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z. B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Die Nutzungsfläche umfasst sämtliche Grundflächen der nutzbaren Räume."

      Das hat mich irritiert, da wir keine Landwirtschaft mehr betreiben, die Räume ja als Lager/Keller genutzt werden.

      Daraufhin habe ich einfach noch mal angerufen.
      Ein anderer Bearbeiter hat das wieder anders als sein Kollege gesehen und mich jetzt an meinen zuständigen Sachbearbeiter verwiesen.

      Mich macht auch die Formulierung zur Garage ganz kirre.
      Zur Wohnfläche zählen nicht:"Garagen, wenn sie Wohngebäuden dienen oder wenn die Grundfläche 100 Quadratmeter nicht überschreitet."
      Lese ich so, auch wenn die Garage 100 qm überschreitet, aber dem Wohngebäude dient, ist sie nicht anzusetzen.
      Hier meinte der Bearbeiter, dass jede Garage über 100 qm Grundfläche anzusetzen ist. Passt m. E. nicht zur Formulierung.

      Bin gespannt, was ich morgen erfahre

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        #4
        Betreffend Garage bin ich schon fündig geworden in der Anleitung der Hessischen Finanzbehörde:
        "Stehen Garagen in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Wohnzwecken dienenden Gebäude, bleiben sie - ungeachtet ihrer Größe - außer Ansatz, wenn sie sich auf demselben Grundstück befinden wie das Wohnhaus.
        Dieser kleine aber feine Zusatz "ungeachtet ihrer Größe" fehlt im "?" Feld in Elster.

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          #5
          Lese ich so, auch wenn die Garage 100 qm überschreitet, aber dem Wohngebäude dient, ist sie nicht anzusetzen.
          So lese ich das auch und das steht auch so im Gesetzestext. Das habe ich nämlich schon mal selbst recherchiert..
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Charlie24 Hatte eben ein sehr interessantes Gespräch mit dem zuständigen Finanzbeamten (Hessen).
            Ergebnis in unserem Fall (Gebäude im räumlichem Zusammenhang): Wenn die ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengeäude als reine Lager/Keller-Flächen genutzt werden und kein Betrieb mehr besteht, alles raus lassen. Damit wird nur das Wohnhaus plus andere Gebäude >30qm angesetzt. Alles andere würde auch nicht durchlaufen und zu Problemen in der späteren Berechnung führen. Das erscheint auch mir logisch.

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              #7
              Wenn die ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengeäude als reine Lager/Keller-Flächen genutzt werden und kein Betrieb mehr besteht, alles raus lassen.
              So wird mit diesen Gebäuden in den 11 Bundesländern verfahren, die Bundesrecht anwenden. Dort sind das Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb

              einer Wohnung, die nicht zur Wohnfläche rechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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