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Hessen Grundsteuer B: alte Bauernhof-Nebengebäude

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    Hessen Grundsteuer B: alte Bauernhof-Nebengebäude

    Hallo zusammen,

    auch wenn das Thema schon einmal hier diskutiert wurde, ist es mir noch nicht 100 % klar.
    Ich habe ein Wohngebäude: 204qm Wohnfläche Eine Halle, die als Garage und Abstellraum genutzt wird: 180qm

    Eine alte Scheune, die als reiner Lagerraum genutzt wird: 120qm
    Im selben Gebäude 2 ehemalige Ställe, die als Keller genutzt werden, je 45qm

    Ist es korrekt, dass ich das alles als Wohnraum angeben muss?
    ​​​​​​
    ​​​​​​Wichtig: Es besteht kein landwirtschaftlicher Betrieb.

    Danke für ein Feedback.

    #2
    Ist es korrekt, dass ich das alles als Wohnraum angeben muss?
    Das wurde hier zwar schon mehrfach behauptet, aber mir kommt es auch komisch vor.

    Bisher habe ich leider nicht die Zeit gefunden, mich näher mit dem hessischen Modell zu befassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Sehr interessant. Mein heutiger Anruf beim zuständigen FA ergab, dass alles als Nutzfläche anzugeben ist.
      Denke, das würde dann noch teurer als Wohnfläche.
      Nutzfläche ist lt. Definition "Zu den Nutzungsflächen zählen Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (z. B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z. B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Die Nutzungsfläche umfasst sämtliche Grundflächen der nutzbaren Räume."

      Das hat mich irritiert, da wir keine Landwirtschaft mehr betreiben, die Räume ja als Lager/Keller genutzt werden.

      Daraufhin habe ich einfach noch mal angerufen.
      Ein anderer Bearbeiter hat das wieder anders als sein Kollege gesehen und mich jetzt an meinen zuständigen Sachbearbeiter verwiesen.

      Mich macht auch die Formulierung zur Garage ganz kirre.
      Zur Wohnfläche zählen nicht:"Garagen, wenn sie Wohngebäuden dienen oder wenn die Grundfläche 100 Quadratmeter nicht überschreitet."
      Lese ich so, auch wenn die Garage 100 qm überschreitet, aber dem Wohngebäude dient, ist sie nicht anzusetzen.
      Hier meinte der Bearbeiter, dass jede Garage über 100 qm Grundfläche anzusetzen ist. Passt m. E. nicht zur Formulierung.

      Bin gespannt, was ich morgen erfahre

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        #4
        Betreffend Garage bin ich schon fündig geworden in der Anleitung der Hessischen Finanzbehörde:
        "Stehen Garagen in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Wohnzwecken dienenden Gebäude, bleiben sie - ungeachtet ihrer Größe - außer Ansatz, wenn sie sich auf demselben Grundstück befinden wie das Wohnhaus.
        Dieser kleine aber feine Zusatz "ungeachtet ihrer Größe" fehlt im "?" Feld in Elster.

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          #5
          Lese ich so, auch wenn die Garage 100 qm überschreitet, aber dem Wohngebäude dient, ist sie nicht anzusetzen.
          So lese ich das auch und das steht auch so im Gesetzestext. Das habe ich nämlich schon mal selbst recherchiert..
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Charlie24 Hatte eben ein sehr interessantes Gespräch mit dem zuständigen Finanzbeamten (Hessen).
            Ergebnis in unserem Fall (Gebäude im räumlichem Zusammenhang): Wenn die ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengeäude als reine Lager/Keller-Flächen genutzt werden und kein Betrieb mehr besteht, alles raus lassen. Damit wird nur das Wohnhaus plus andere Gebäude >30qm angesetzt. Alles andere würde auch nicht durchlaufen und zu Problemen in der späteren Berechnung führen. Das erscheint auch mir logisch.

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              #7
              Wenn die ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengeäude als reine Lager/Keller-Flächen genutzt werden und kein Betrieb mehr besteht, alles raus lassen.
              So wird mit diesen Gebäuden in den 11 Bundesländern verfahren, die Bundesrecht anwenden. Dort sind das Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb

              einer Wohnung, die nicht zur Wohnfläche rechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo zusammen,

                ich hänge mich hier mal an, da ich (immer noch) genau dieses Problem habe: Hessen Grundsteuer B: alte Bauernhof-Nebengebäude

                Zunächst kurze Erklärung warum erst jetzt: ich habe im März 2022 das Haus meiner Mutter (mein Großeltern- und Urgroßelternhaus) gekauft.
                Der Schriftverkehr des Finanzamtes lief ausschließlich über meine Mutter, da sie zum 1.1.2022 ja noch Eigentümerin war. Gegen ihren Bescheid wurde auch Einspruch erhoben. Außer einer Empfangsbestätigung kam aber bis heute nichts dazu vom Finanzamt.
                Jetzt (November 2024) kam der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag an mich. Ich kann also nochmal Einspruch einlegen.

                Meine eigentliche Frage ist: gibt es mittlerweile eine sichere Aussage darüber, ob und wenn ja wie ungenutzte, alte Scheunen als Nutz- oder Wohngebäude angegeben werden müssen?
                Wir haben heute zu dritt noch einmal Paragrafen, Elsteranleitungen und mehr durchgelesen. Die Aussagen sind schwer verständlich und teilweise sogar widersprüchlich.
                Hier im Forum gibt es gefühlt so viele unterschiedliche Antworten wie es Finanzämter gibt. Mir drängt sich der Gedanke auf, dass es bei den Finanzämtern (teilweise) selbst nicht klar ist, wie diese Gebäude anzugeben sind.

                Ich werde am Montag mit dem zuständigen Finanzamt telefonieren. Aber vielleicht gibt es hier ja jemanden, der Informationen dazu hat.

                Freue mich über Antworten.

                Freundliche Grüße

                Araucana

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                  #9
                  In Hessen gilt fuer Nebengebaeude bei Grundsteuer B: Sie bleiben unberuecksichtigt, wenn sie Wohngebaeuden dienen und ihre Gebaeudeflaeche weniger als 30 Quadratmeter betraegt. Ein Nebengebaeude kann beispielsweise eine Scheune oder ein Gartenhaus sein.

                  Fuer andere als zu Wohnzwecken genutzte Gebaeude(teile) muessen Sie die aktuelle Nutzungsflaeche erklaeren. Zu den Nutzungsflaechen zaehlen Flaechen, die gewerblichen, betrieblichen, oeffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflaechen sind. Angaben zu Nebengebaeuden sind nur erforderlich, wenn diese nicht in raeumlichem Zusammenhang mit zu Wohnzwecken genutzten Gebaeuden oder Gebaeudeteilen stehen.

                  Ob und wie sich die Grundsteuer auswirkt, koennt ihr beim Grundsteuerrechner selber ermitteln: https://grundsteuer.de/rechner/
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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