Hier meine Frage an die Experten:
Wir haben eine einzelnen Eigentumswohnung in einem großen Wohn- und Geschäftshaus gekauft.
Frage: Wie ist "Grundstück" definiert?
Ist das das
a) das gesamte Flurstück, wo das gesamte Haus drauf steht
Dann wäre das große Haus bei mir ein Mischgrundstück, da im Erdgeschoss Geschäfte sind.
Damit ist der Wohnflächenanteil gemäß Teilungserklärung des gesamten Haus (und des Flurstücks) zwischen 50% und 80%.
Bei Mischgrundstücken bräuchte ich die Brutto-Fläche des Hauses aus dem Bauantrag - das ist für mich unlösbar.
oder
b) ist das "Grundstück" mein anteiliges Eigentum am Flurstück gemäß Schlüssel in der Teilungserklärung für 1 Eigentumswohnung im Haus?
Dann habe ich meinen Anteil der Wohnung x/10000 und meinen Anteil der Tiefgarage y/10000.
Das FinAmt Leverkusen sieht das ebenfalls so: Meine Grundstück sei "Wohneigentum" statt "Mischgrundstück".
In GW1 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
ist das völlig eindeutig. Hier geht es um das Flurstück
Überschrift GW2: Anlage Grundstück (GW2)
Hilfe sagt: Anlage Grundstück, Bitte fügen Sie der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die Anlage Grundstück (GW2) bei, "wenn" das Finanzamt den Grundsteuerwert für ein unbebautes oder bebautes Grundstück feststellen beziehungsweise eine Fortschreibung durchführen "soll".
Frage1: Bedeutet das "wenn" und "soll", dass es optional ist?. Gestern traf ich eine Familie, die nur GW1 und nicht GW2 ausgefüllt und abgeschickt hatte.
Ich dachte, dass ein Gesetz verlangt, dass alle Eigentümer eine Erklärung ausfüllen müssen, da sonst Bußgelder drohen.
Gelten die Bußgelder für das weglassen von GW1 oder für das weglassen von GW2 oder für das Weglassen von beiden?
Dann in GW2 weiter: 1 - Angaben zur "Grundstücksart"
Frage 2: Ist hier Grundstück im Sinne von a) s.o. oder b) s.o. gemeint?
Die Hilfe sagt: Art des Grundstücks, Bei der Festlegung der Grundstücksart ist stets die "gesamte wirtschaftliche Einheit" einschließlich steuerbefreiter und steuervergünstigter Flächen zu betrachten. Wählen Sie eine der folgenden Grundstücksarten aus:
Frage 3: Wie ist die "gesamte wirtschaftliche Einheit" definier?
Ist das 1) meine eigene Wohnung inkl. TG-Stellplatz, die ich besitze?
DIe Hilfe sagt: Wohnungseigentum: Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Sondereigentum kann auch an Räumen in einem noch nicht errichteten Gebäude eingeräumt werden. In einem solchen Fall liegt ein unbebautes Grundstück vor.
Oder 2) Ist mit "gesamte wirtschaftliche Einheit" das Flurstück mit dem gesamten Wohn- und Geschäftshaus gemeint?
Die Hilfe sagt: Gemischt genutztes Grundstück: Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die
Weiter in GW2 zu: 4 - Angaben zum Grund und Boden
Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks.
Dies lese ich als Grundstück(deutet auf das gesamte Flurstück hin)
oder als Teilgrundstück(deutet auf meinen kleinen Anteil am Grund und Boden hin).
Frage 4: Wie ist Grundstück definiert?
Gestern habe ich eine Steuerberaterin gefragt, was ein Grundstück sei. Sie sagte: Immer Grundstück = Flurstück!!!
Frage 5: Stimmt das?
Weiter in GW 2 zu 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
Wie ist ein Wohngrundstück definiert?
Fazit: mir fehlen die Definitionen der Begriffe...
Ich bitte Euch um Antworten auf meine 5 Fragen und um Hilfe!!!
Vielen Dank + Grüße,
HpunktS
Wir haben eine einzelnen Eigentumswohnung in einem großen Wohn- und Geschäftshaus gekauft.
Frage: Wie ist "Grundstück" definiert?
Ist das das
a) das gesamte Flurstück, wo das gesamte Haus drauf steht
Dann wäre das große Haus bei mir ein Mischgrundstück, da im Erdgeschoss Geschäfte sind.
Damit ist der Wohnflächenanteil gemäß Teilungserklärung des gesamten Haus (und des Flurstücks) zwischen 50% und 80%.
Bei Mischgrundstücken bräuchte ich die Brutto-Fläche des Hauses aus dem Bauantrag - das ist für mich unlösbar.
oder
b) ist das "Grundstück" mein anteiliges Eigentum am Flurstück gemäß Schlüssel in der Teilungserklärung für 1 Eigentumswohnung im Haus?
Dann habe ich meinen Anteil der Wohnung x/10000 und meinen Anteil der Tiefgarage y/10000.
Das FinAmt Leverkusen sieht das ebenfalls so: Meine Grundstück sei "Wohneigentum" statt "Mischgrundstück".
In GW1 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
ist das völlig eindeutig. Hier geht es um das Flurstück
Überschrift GW2: Anlage Grundstück (GW2)
Hilfe sagt: Anlage Grundstück, Bitte fügen Sie der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die Anlage Grundstück (GW2) bei, "wenn" das Finanzamt den Grundsteuerwert für ein unbebautes oder bebautes Grundstück feststellen beziehungsweise eine Fortschreibung durchführen "soll".
Frage1: Bedeutet das "wenn" und "soll", dass es optional ist?. Gestern traf ich eine Familie, die nur GW1 und nicht GW2 ausgefüllt und abgeschickt hatte.
Ich dachte, dass ein Gesetz verlangt, dass alle Eigentümer eine Erklärung ausfüllen müssen, da sonst Bußgelder drohen.
Gelten die Bußgelder für das weglassen von GW1 oder für das weglassen von GW2 oder für das Weglassen von beiden?
Dann in GW2 weiter: 1 - Angaben zur "Grundstücksart"
Frage 2: Ist hier Grundstück im Sinne von a) s.o. oder b) s.o. gemeint?
Die Hilfe sagt: Art des Grundstücks, Bei der Festlegung der Grundstücksart ist stets die "gesamte wirtschaftliche Einheit" einschließlich steuerbefreiter und steuervergünstigter Flächen zu betrachten. Wählen Sie eine der folgenden Grundstücksarten aus:
Frage 3: Wie ist die "gesamte wirtschaftliche Einheit" definier?
Ist das 1) meine eigene Wohnung inkl. TG-Stellplatz, die ich besitze?
DIe Hilfe sagt: Wohnungseigentum: Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Sondereigentum kann auch an Räumen in einem noch nicht errichteten Gebäude eingeräumt werden. In einem solchen Fall liegt ein unbebautes Grundstück vor.
Oder 2) Ist mit "gesamte wirtschaftliche Einheit" das Flurstück mit dem gesamten Wohn- und Geschäftshaus gemeint?
Die Hilfe sagt: Gemischt genutztes Grundstück: Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die
- teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zu anderen Zwecken (zum Beispiel eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken) genutzt werden und
- nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind
Weiter in GW2 zu: 4 - Angaben zum Grund und Boden
Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks.
Dies lese ich als Grundstück(deutet auf das gesamte Flurstück hin)
oder als Teilgrundstück(deutet auf meinen kleinen Anteil am Grund und Boden hin).
Frage 4: Wie ist Grundstück definiert?
Gestern habe ich eine Steuerberaterin gefragt, was ein Grundstück sei. Sie sagte: Immer Grundstück = Flurstück!!!
Frage 5: Stimmt das?
Weiter in GW 2 zu 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
Wie ist ein Wohngrundstück definiert?
Fazit: mir fehlen die Definitionen der Begriffe...
Ich bitte Euch um Antworten auf meine 5 Fragen und um Hilfe!!!
Vielen Dank + Grüße,
HpunktS
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