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nicht benutzbares Einfamilienhaus (Grundsteuererklärung: Bayern)

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    nicht benutzbares Einfamilienhaus (Grundsteuererklärung: Bayern)

    Ich hab folgendes im Internet gelesen
    Unbebaute Grundstücke sind nach dem Bundesmodell Grundstücke, auf denen sich keine oder keine benutzbaren Gebäude befinden.
    Benutzbar ist ein Gebäude, wenn es bezugsfertig ist. Bezugsfertig wiederum bedeutet, dass das Gebäude insgesamt, die einzelnen Wohnungen oder anderen Räume bestimmungsgemäß genutzt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass alle wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen und ggf. nur noch geringfügige Restarbeiten durchzuführen sind. Müssen also zum Beispiel noch Wände gestrichen oder Bodenbelag verlegt werden, schließen diese Arbeiten die Bezugsfertigkeit nicht aus.
    Und
    Benutzbar ist ein Gebäude, wenn es bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Ein Wohnhaus muss bewohnbar sein, in einer Garage muss man ein Fahrzeug abstellen können, in einer Lagerhalle etwas lagern usw. Ist in einem Gebäude kein benutzbarer Raum mehr vorhanden, zum Beispiel weil es einsturzgefährdet ist, gilt das Grundstück als unbebaut.

    Und (laut Beschreibung Grundsteuererklärung)
    Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn das Gebäude nicht mehr dauerhaft benutzt werden kann.


    Ich habe ein Gebäude, das seit gut 16 Jahren nicht mehr dauerhaft benutzt wird, da es seitdem leer steht. Es ist zudem knapp 100 Jahre alt und damals billig gebaut worden. Es ist stark renovierungsbedürftig (innen müsste alles neu gemacht werden, Strom-, Wasserleitungen, heizung, Sanitärbereich, Isolierung usw.) bzw. abgerissen und neu gebaut werden, damit es benutzbar/ bewohnbar ist.

    Daher meine Frage für die Grundsteuererklärung:
    Liege ich daher richtig, das ich es als „unbebautes Grundstück“ somit deklariere im Hauptvordruck?
    Wie muß ich es in Anlage Grundstück angeben?
    z.B. Einfamilienhaus nicht benutzbar, da leerstehend und stark renovierungsbedürftig?
    Was geb ich an Wohnfläche oder Nutzfläche?
    Und muß ich dort die ehemalige Wohnfläche angeben (EG und OG) oder nur die Grundfläche oder nur 0 m²?


    Hat die Angabe hier Auswirkung darauf, wenn das Gebäude abgerissen wird und neu gebaut wird (das man da wieder hinbauen darf?)

    #2
    Hat die Angabe hier Auswirkung darauf, wenn das Gebäude abgerissen wird und neu gebaut wird (das man da wieder hinbauen darf?)
    Das sicher nicht ! Es gilt Baurecht bzw. Bauplanungsrecht. Beim Abbruch eines Gebäudes geht der Bestandsschutz verloren.

    Wenn die bewertungsrechtlchen Voraussetzungen vorliegen, das Grundstück als unbebaut zu erklären, stellen sich die Fragen nach Wohn- und Nutzfläche nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      vielleicht war die Fragestellung missverständlich: wenn es irgendwann abgebrochen werden sollte, würde das nur geschehen wenn ein neues Haus gebaut werden würde
      Daher die Frage wenn es hier bei der Grundsteuererklärung als unbebautes Grundstück deklarieren kann, da es nicht benutzbar ist, hat das "unbebautes Grundstück deklarieren" dann auswirkung auf den Bestandsschiutz, wenn ich es irgendwann abreißen und neu bauen will?

      Das verstehe ich nicht ganz: ", stellen sich die Fragen nach Wohn- und Nutzfläche nicht.":
      Irgendwas muß ich ja da reinschreiben? siehe oben "Bezeichnung des Gebäude" und entweder die ehemalige Wohnfläche angeben (EG und OG) oder nur die Grundfläche oder nur 0 m²?

      Hauptfrage:
      wie muß ich das nicht benutzbare Einfamilienhaus bei der Grundsteuererklärung angeben?
      Zuletzt geändert von Thomas78; 20.09.2022, 09:39.

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        #4
        Die Feststellungen bei der BayGrSt haben keine Auswirkungen auf das Baurecht deiner Gemeinde, soviel ist wohl klar.
        Du kannst folgendes machen, als unbebautes Grundstück erklären und den Sachverhalt bei den Freitext Erläuterungen mitteilen.

        Wenn du ein Gutachten oder etwas von einem Bausachverständigen hast, dass du dem FA als Beleg vorlegen kannst als Beleg der Erklärung beifügen.

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          #5
          Die Deklaration bei der Grundsteuer hat keinen Einfluss auf das Bau- und Bauplanungsrecht.

          Wenn ich ein Grundstück, auf dem ein Haus steht, als nicht bebaut erklären will, muss ich das unter Ergänzende Angaben im Hauptvordruck erläutern,

          aber dort das Gebäude in der Anlage Grundstück zu erklären, widerspricht ja der Aussage, es befinde sich kein benutzbares Gebäude auf dem Flurstück.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            danke für eure Infos
            eine Sache hatte ich dabei vergessen: auf dem Grundstück ist ja noch eine Gebäude (Garage unter 30m²) die regelmäßig benutzt wird, daher muß ich es ja wohl doch als bebautes Grundstück angeben im Hauptvordruck.
            Demnach is bei der Anlage Grundstück die Garage 0m² anzugeben, da sie unter den Freigrenze von 50m² ist.

            Das nicht benutzbare Einfamilienhaus nun doch angeben und im Freitext erläutern?: z.B. Einfamilienhaus nicht benutzbar, da leerstehend und stark renovierungsbedürftig? und bei Wohnfläche bzw. Nutzfläche 0m² oder etwas anderes angeben?
            oder nicht benutzbare Einfamilienhaus nicht angeben, da nicht benutzbar? oder/und bei Ergänzende Angaben im Hauptvordruck erläutern

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              #7
              Hallo Thomas,
              schönen Pfingssonntag erstmal. Ich brüte gerade über meine Grundsteuererklärung, habe einen absolut ähnlichen Fall: Grundstück im Außenbereich mit einem seit Ewigkeiten ungenutzen sehr einfach gebauten Haus alten Haus (das ehemals in der Familie rein landwirtschaftlich genutzt wurde, nie zu Wohnzwecken), Baugenehmigung zum Teilabriss und Sanierung bereits vor Jahren erteilt, aber aufgrund Baukrise seit Jahren Stillstand. Haus ist derzeit nicht nutzbar. Was gebe ich an. Wie hast Du es jetzt gemacht?

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                #8
                Welches Bundesland ?

                Vielleicht ist es auch günstiger, es als ehemalige Landwirtschaft zu erklären. Dazu gibt es etliche Beiträge hier im Forum.

                Für die Berechnung, was günstiger ist, gibt es Grundsteuerrechner im Internet,
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                  #9
                  Hallo Timote,
                  Bundesland ist Bayern, sorry hatte ich vergessen.
                  Schaue mir die Grundsteuerrechner und die Beiträge zu ehemaliger Landwirtschaft mal an,
                  VG

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                    #10
                    Schaue mir die Grundsteuerrechner und die Beiträge zu ehemaliger Landwirtschaft mal an,
                    Um ein bebautes Grundstück als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Hofstelle) erklären zu können, braucht man ein eigenes Aktenzeichen.

                    Wenn das Haus vor 2025 für Wohnzwecke saniert wird, bringt das nichts. Da ist es einfacher, das jetzt als unbebautes Grundstück zu erklären

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Charlie,
                      Danke für die RM.
                      @timote: Die gefundenen Grundsteuerrechner helfen nicht weiter, da mein spezieller Fall nicht eingebbar ist.
                      @Charlie:
                      Bundesland: Bayern
                      Frage: Evtl. wäre es einfacher:
                      Grundstück hat grob 3.000 m².
                      Den Anteil mit Wald auf dem Grundstück als forstwirtschaftlich genutzt zu erklären und das ungenutzte alte Wirtschaftsgebäude (wurde nie bewohnt) als "Hofstelle" anzugeben? Bzgl. neuem Aktenzeichen kann ich dies ja anfragen.
                      Wann tatsächlich dort im Außenbereich zu Wohnzwecken saniert wird, ist aufgrund der krassen Situation am Baumarkt noch völlig ungewiss. Kann sogar sein dass ich erstmal gar nicht saniere...
                      Die Gemeinde hatte es bisher als Grundsteuer B mit 57 € pro Jahr grund-versteuert.

                      Wo findet man denn einen detaillierten, passenden Grundsteuerrechner? Habe google schon 1h bemüht danach...
                      VG

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                        #12
                        Die Gemeinde hatte es bisher als Grundsteuer B mit 57 € pro Jahr grund-versteuert.
                        Da müsstest du eben klären, ob die Grundsteuer B wirklich das gesamte Grundstück umfasst. 3000 m² sind im bayerischen Flächenmodell

                        beim Grundvermögen eine ziemlich teure Angelegenheit. Gibt es denn noch andere Landwirtschaftsflächen ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          @Charlie:
                          Es gibt noch ein Nachbargrundstück mit 1 Hektar, getrennt durch einen Gemeindeweg, ebenfalls im Außenbereich, land- und forstwirtschaftlich, ungenutzt seit Jahrzehnten, komplett verwildert und verbuscht, am steilen Hang --> meine Einschätzung nach Rücksprache mit dem Finanzamt: Geringstland

                          Wie ich jetzt mit dem ungenutzten, ehemaligen Wirtschaftsgebäude umgehe, muss ich noch herausfinden

                          Viele Grüße, STephan

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                            #14
                            Es gibt noch ein Nachbargrundstück mit 1 Hektar,
                            Dann hast du doch ein zweites Aktenzeichen und kannst auch Landwirtschaft erklären.

                            Ich würde mal im Bayern-Atlas nachsehen, welche Nutzungen bei den 3.000 m² angegeben sind.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              @Charlie:
                              Hatte gestern langes&gutes Telefonat mit der Finanzamt Hotline; Empfehlung: Das Haus/Wirtschaftsgebäude als Hofstelle 28 angeben, Rest des Grundstückes als Forst. Im Bayernatlas steht ca. 2400 m² Forst und Rest-Fläche mit gemischter Nutzung. Mir wurde empfohlen die Fläche der Hofstelle und dazu gehörenden Raum selbst neu auszumessen, da die Fläche im Bayernatals zu groß ist.

                              Wenn ich dann in x Jahren die Hofstelle renoviert habe und als Wohnhaus nutze soll ich eine Nachfeststellung erklären. Allerdings habe ich da einen gedanklichen Knoten: Wenn es doch als Hofstelle deklariert ist darf man doch auch dort wohnen? Die forstwirtschaftliche Nutzung der beiden Grundstücke geht ja weiter.

                              Vielen Dank schon mal, toller support hier :-)

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